„Bausparen ist eine sehr traditionelle Sparform, die sich nach wie vor großer Beliebtheit erfreut, da sie ein hohes Maß an Planbarkeit und dadurch Sicherheit bietet."
start:bausparkasse und BKS kooperieren
Bausparen zählt in Österreich nach wie vor zu den beliebtesten Sparformen. Allein Im ersten Quartal 2024 gab es über drei Millionen gültige Verträge. Als klassische Full-Service-Bank bietet auch die BKS Bank ihren Kund:innen diese Möglichkeit der Geldanlage an – bald sogar in noch mehr Varianten.
„Bausparen ist eine sehr traditionelle Sparform, die sich nach wie vor großer Beliebtheit erfreut, da sie ein hohes Maß an Planbarkeit und dadurch Sicherheit bietet. Mit der start:bausparkasse haben wir einen sehr erfahrenen, dynamischen sowie serviceorientierten Partner demnächst mit an Bord“, freut sich Nikolaus Juhász, Vorstandsvorsitzender der BKS Bank über die neue Allianz.
Investition in die Zukunft
Hinsichtlich ihrer Philosophie und Geschichte ähneln sich die beiden Häuser stark: Sowohl die BKS Bank als auch die start:bausparkasse blicken auf eine lange Unternehmensgeschichte zurück und verfolgen eine nachhaltige Geschäftspolitik. Start der Kooperation ist der 1. September 2024. Neben einer klassischen Bausparvariante wird auch eine Jugendbausparvariante angeboten. Marcus Kapun, CEO der start:bausparkasse: „Der Bauspargedanke hat sich über Jahrzehnte und Generationen hinweg gehalten. Wer sich für das Bausparen entscheidet, investiert in die Zukunft. Es freut uns sehr, mit der BKS Bank einen weiteren starken Bankpartner an unserer Seite zu haben.“
Darlehen ohne Ansparzeit möglich
Bausparen ist eine staatlich geförderte Sparform für Personen mit Wohnsitz in Österreich. Wer einen Bausparvertrag abschließt, erwirbt automatisch Anspruch auf ein Bauspardarlehen, das auch zur Refinanzierung von Wohnbaukrediten genützt werden kann. Juhász erklärt: „Ein Bauspardarlehen ist auch ohne vorherige Ansparzeit möglich. Wir können als Bank, je nach Erfüllungsgrad der Kreditvergabekriterien, hierzu eine Zwischenfinanzierung bis zur Auszahlung des eigentlichen Darlehens zur Verfügung stellen.“