© Stadt St. Veit: Jennifer Anderwald (Junge Wirtschaft St.Veit), Unternehmerin Madlen Kraml-Steiner, Bürgermeister Martin Kulmer und JW-Bezirksvorsitzender Martin Figge
Wirtschaft
21.08.2021

Neue Maßnahmen zur Wirtschaftsförderung

Die Stadtgemeinde hat ein neues Förderungspaket für UnternehmerInnen, die sich in St. Veit ansiedeln, geschnürt. Die neue Wirtschaftsförderungsrichtlinie umfasst vier Maßnahmen.

1. Mietkostenzuschuss für Neuansiedlungen im Innenstadtbereich

Die erste Unternehmerin, die davon profitiert, ist Madlen Kraml-Steiner, die mit ihrer Kreativwerkstatt „DieLaVendelMaus“ in die Innenstadt zieht. „Ich verlege mein Geschäftslokal auf den Hauptplatz. Der neue, zentrale Standort ist größer und die Lage ideal – in der Innenstadt gibt es viel mehr Frequenz.“ Sie ist ab Mitte September am Hauptplatz 15 (ehemals „Bild & Rahmen Koller“) zu finden. Mit der Eröffnung ihres Geschenkladens hat sie sich 2017 in St. Veit selbstständig gemacht und ihr Geschäftsmodell seither laufend weiter ausgebaut. Bei der Suche nach einem Geschäftslokal war ihr die Junge Wirtschaft St. Veit mit JW-Bezirksvorsitzendem Martin Figge und seiner Stellvertreterin Jennifer Anderwald behilflich: „Wir helfen jungen UnternehmerInnen gerne. Schnell und unbürokratisch. Das ist uns in Zusammenarbeit mit der Stadt St. Veit auch dieses Mal sehr gut gelungen. Als Vertreter der jungen Selbstständigen freuen wir uns natürlich auch über die finanzielle Unterstützung, welche die Stadt zur Verfügung stellt.“

2. Bei der Neuschaffung von Jobs gewährt die Stadt eine Arbeitsplatzförderung


3. Neugründungen und Betriebsansiedlungen werden mit kostenloser Werbung im St. Veiter Stadtjournal und auf den LED-Überkopfanzeigen unterstützt


4. Jungunternehmerförderung – „Pop Up Store"

Gerade läuft eine Ausschreibung gemeinsam mit der Jungen Wirtschaft St. Veit, bei der sich junge UnternehmerInnen ein mietfreies Geschäftslokal in der Innenstadt sichern können. Bürgermeister Martin Kulmer: „Einerseits wird damit JungunternehmerInnen in der Gründungsphase geholfen, andererseits ist dies ein aktiver Beitrag zur Innenstadt-Belebung.“ Der Bewerbungsschluss wird auf 30. September 2021 verlängert.

Häufig gestellte Fragen:

Wer kann sich für einen Pop-up-Store bewerben?
Unternehmensgründer, junge Selbstständige, innovative Jungunternehmer auf der Suche nach einem weiteren Standort

Wie groß ist das Geschäftslokal?
Je nach Branche und Platzbedarf ab rund 50 m2

Ist das Geschäftslokal wirklich ein Jahr lang mietfrei?
Ja, wenn die Jury von Idee und Businessplan überzeugt ist

Wie bewirbt man sich?
Einfach den Businessplan an office@popupstore-stveit.at schicken. Wenn nötig, gibt es beim Erstellen des Businessplans Unterstützung von der Jungen Wirtschaft

Gab es bereits einen Pop-up-Store in St. Veit?
Ja, die erste Auflage gab es 2019. Die „Ja & Anders Kosmetikmanufaktur“ hat sich ein mietfreies Geschäftslokal gesichert und sich langfristig im Münzturm angesiedelt

„Mit der neuen Wirtschaftsförderung möchten wir vor allem das nachhaltige Schaffen von Arbeitsplätzen sowie die Nahversorgung und Belebung des Ortskerns und damit verbunden die Lebensqualität für die Bevölkerung sichern. Ebenso soll die Wirtschaftsförderung einen Anreiz für Neuansiedelungen geben, um unser Angebot vor Ort auszubauen, den Branchenmix zu verbessern und die Kaufkraft in der Stadt zu halten“, erklärt Bürgermeister Martin Kulmer. Weitere Infos zum Pop-up-Store: www.popupstore-stveit.at, die Bedingungen für die neuen Wirtschaftsförderungsmaßnahmen sind auf
https://www.sv.or.at/service/foerderungen-beihilfen-subventionen zu finden.

© Stadt St. Veit: Jennifer Anderwald (Junge Wirtschaft St.Veit), Unternehmerin Madlen Kraml-Steiner, Bürgermeister Martin Kulmer und JW-Bezirksvorsitzender Martin Figge
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