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Wirtschaft
28.08.2025

Neue Regelung: Steuer­befreiung für E-Autos fällt

Die Kärntner Landes­ver­sicherung erklärt die neue Rechts­lage und informiert über die nach­träg­liche Erhebung von Differenz­beträgen.

Mit 1. April 2025 endete die Steuerbefreiung für Elektroautos, E-Motorräder und Plug-in-Hybride – seither unterliegen auch sie der motorbezogenen Versicherungssteuer (MVS). Das auf dem Budgetsanierungsmaßnahmengesetz 2025 basierende Ende der Steuerbefreiung ist somit bereits seit einiger Zeit in Kraft. Da zwischen Beschluss und Umsetzung nur wenig Zeit lag und der verwaltungstechnische Aufwand für Versicherungsunternehmen hoch ist, erfolgt die Anpassung in der Praxis jedoch erst  schrittweise.

Differenzbeträge werden nach­verrechnet

Nunmehr unterliegen sowohl bestehende als auch neu zugelassene Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeuge der MVS, welche über die Kfz Haftpflichtversicherung eingehoben und vollständig an das Finanzamt abgeführt wird. Was für Halter:innen der bisher steuerbefreiten Fahrzeuge bedeutet, dass die Steuer rückwirkend zum Stichtag (1. 4.) erhoben wird. Jürgen Hartinger, Vorstandsvorsitzender der Kärntner Landesversicherung, weiß, dass diese Änderung für manche überraschend kommt: „Auch wenn das Ende der Steuerbefreiung für Elektro- und Plugin-Hybridfahrzeuge bereits vom Gesetzgeber kommuniziert wurde, haben viele Betroffene die Nachverrechnung nicht am Schirm.“ Der Regionalversicherer hat seine Kund:innen daher schon umfassend über die geplante Nachforderung in Kenntnis gesetzt.

„Auch wenn das Ende der Steuerbefreiung für Elektro- und Plugin-Hybridfahrzeuge bereits vom Gesetzgeber kommuniziert wurde, haben viele Betroffene die Nachverrechnung nicht am Schirm.“

Jürgen Hartinger, Vorstandsvorsitzender Kärntner Landesversicherung

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Kundenservice sorgt für Klarheit

Bezüglich der nachträglich erhobenen Differenzbeträge weist Hartinger auch darauf hin, dass Versicherungsunternehmen hier lediglich gesetzliche Vorgaben umsetzen: „Die Änderung ist vom Gesetzgeber vorgegeben, als Versicherer sind wir verpflichtet, diese umzusetzen und die Steuer einzuheben. Dass das bei manchen trotzdem für Ärger sorgt, ist uns bewusst. Aus diesem Grund war es uns besonders wichtig, unsere Kund:innen rechtzeitig und umfassend zu informieren.“ Sollte es dennoch zu Unklarheiten kommen, stehen das Kundenservice sowie die Berater:innen der Kärntner Landesversicherung jederzeit zur Verfügung.

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