Oberster Gerichtshof: viagogo-Klauseln gesetzwidrig
Über die internationale Online-Plattform viagogo können Verbraucher Tickets – für Sport- oder Musikevents – kaufen oder verkaufen. Dass da nicht alles ordnungsgemäß über die Bühne geht, war oft Inhalt in den Medien. Auch der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Auftrag der Arbeiterkammer (AK) Kärnten ein Verfahren gegen die viagogo AG eingeleitet. Nun entschied der Oberste Gerichtshof (OGH): 42 Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind rechtswidrig. Das Urteil ist rechtskräftig. Vor dem Verfahren war es für viagogo zum Beispiel möglich, bereits gekaufte Tickets durch andere (auch minderwertige) zu ersetzen.
Österreichisches Verbraucherrecht
In einem Fall erklärte der OGH, dass für die Verträge mit viagogo nur das Schweizer Recht gelte. Genaueres erklärt Beate Gelbmann, Leiterin der Abteilung Klagen beim VKI: "Wenn ein Unternehmer gezielt Konsumentinnen und Konsumenten in Österreich anspricht, kann diesen nicht der Schutz des österreichischen Verbraucherrechts entzogen werden und sie können im Streitfall auch vor einem österreichischen Gericht klagen."
Kunden haben Recht auf Rückerstattung
Unzulässig ist laut OGH auch folgende Klausel: Falls der Verkäufer gekaufte Karten nicht liefert, dürfe viagogo entscheiden, ob der Verbraucher Ersatztickets mit vergleichbarem Preis erhält oder der Ticketpreis zurückgezahlt wird. Gelbmann dazu: "Kundinnen und Kunden müssen in einem solchen Fall die Möglichkeit erhalten, den gezahlten Betrag zurückzubekommen und das nicht nur, wenn viagogo entscheidet, keine Ersatztickets anzubieten."
Rechtswidrig sei auch eine Klausel, wonach es keine Rückerstattung des Ticketpreises gibt, wenn das Ticket nicht an den Kunden – aus welchen Gründen auch immer – zugestellt werden kann.
