In Kärnten sollen alle öffentlichen Gebäude einen Notstrom-Anschluss erhalten, so die Landesräte Sebastian Schuschnig (links) und Daniel Fellner. – Foto: Büro LR Schuschnig
Leben
04.02.2021

Öffentliche Gebäude für Blackout rüsten

Begutachtungsphase für Änderung der Kärntner Bauvorschriften: Bei öffentlichen Gebäuden soll eine technische Möglichkeit zur Notstrom-Einspeisung verpflichtend vorgeschrieben werden.

Auch in Österreich kann ein Blackout jederzeit passieren, ist sich Katastrophenschutz-Referent Daniel Fellner sicher. Seit kurzer Zeit fördert das Land Kärnten die Errichtung von Notstromaggregaten in den Kärntner Gemeinden. Landesrat Sebastian Schuschnig, zuständig für Baurecht, erläutert nun eine geplante Erweiterung: "Künftig soll bei öffentlichen Gebäuden, in denen viele Menschen Platz finden, eine technische Möglichkeit zur Notstrom-Einspeisung verpflichtend vorgeschrieben werden." Eine entsprechende Änderung der Kärntner Bauvorschriften geht in öffentliche Begutachtung (bis 3. März 2021).

Nachrüstung innerhalb von zwei Jahren

Betroffen sind etwa Behörden, Ämter, Kulturhäuser, Feuerwehrhäuser, Kindergärten, Schulen, Hochschulen, Volksbildungseinrichtungen, Gesundheits- und Sozialeinrichtungen, Alters- und Pflegeheime. Bei Neubauten soll diese Notstrom-Einspeisung auch gleich mitgeplant werden. Innerhalb von zwei Jahren soll diese bei bestehenden Gebäuden nachgerüstet werden. Schuschnig spricht von einer "kleinen und vergleichsweise kostengünstigen Maßnahme mit großer Wirkung im Ernstfall".

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