© Heike Fuchs
Wirtschaft
15.07.2024

Planung ist die halbe Miete

Rund die Hälfte der österreichischen Betriebe sind Familienunternehmen. Eine erfolgreiche Betriebsübergabe innerhalb der Familie erfordert eine rechtzeitige Vorbereitung.

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Sie führen ein erfolgreiches Unternehmen und der potentielle Nachfolger im Kreis der Familie arbeitet fleißig im Tagesgeschäft mit? Mit zunehmendem Alter des Unternehmers und dem meist vor eigenen Ideen bereits sprühenden Nachfolgeaspiranten stellt sich die Frage nach der Übertragung des Betriebes an die nächste Generation. Um diesen Übergang für das Unternehmen und letztendlich auch für die Familie erfolgreich zu gestalten, erfordert es vor allem eines – Zeit! Denn eine solche Betriebsübergabe sollte einige Zeit vor der tatsächlichen Unterfertigung des Übergabsvertrages in Zusammenwirken mit Notar, Steuerberater, allenfalls der Hausbank und der weiteren Familienmitglieder geplant werden.

Übergabe durch Schenkung

Abgesehen von Verkehrssteuern (wie z. B. Grunderwerbsteuer) gibt es derzeit keine Schenkungssteuer in Österreich und unterliegen unentgeltliche Betriebsübergaben daher nur der Schenkungsmeldungspflicht. Ein Kauf des Unternehmens zum Verkehrswert ist in den meisten Fällen weder gewollt noch wirtschaftlich möglich. Daher wird die Übergabe in Form der Schenkung oder gemischten Schenkung (also mit Gegenleistungen) vollzogen. Hierbei sind die weichenden Kinder des Übergebers in einem transparenten und offenen Gespräch einzubeziehen, um eine pflichtteilsrechtliche Regelung zu treffen. Die Möglichkeiten reichen vom unentgeltlichen Verzicht bis zur Vereinbarung von Entfertigungszahlungen oder Abfindung mit anderen Vermögenswerten des Übergebers. Jetzt haben Sie die Möglichkeit Ihre Vorstellungen aktiv auszudrücken, im Ablebensfall ist dies nur mehr bedingt möglich. Im Bereich der Unternehmensnachfolge fehlt es an einer gesetzlichen Regelung, welche die Betriebsübernahme auch erbrechtlich begünstigt (Stichwort: „Wohl-Bestehens-Wert“ bei bäuerlichen Betrieben). Die familieninterne Auseinandersetzung zur Wertbestimmung des Betriebs ist daher essentiell.

Gemeinsam planen

Mitunter macht es Sinn, die Unternehmensform vor der Übergabe zu wechseln. Hierbei steht oft die Trennung von Liegenschaftsbesitz und Unternehmen oder aber gerade die Verbindung von Unternehmen und privaten betriebsnotwendigen Liegenschaften im Fokus. Auch die Schaffung einer Unternehmensstruktur, in welcher weichende Kinder vom Unternehmenserfolg – ohne aktive Mitspracherechte – profitieren können, kann Teil einer erfolgreichen Lösung sein. Gerade solche, in enger Kooperation zwischen Notar und Steuerberater, vorzubereitenden Umgründungsmaßnahmen erfordern einen klaren Planungshorizont und eine Vision vom zukünftigen Unternehmen, in deren Überlegungen auch der Nachfolger einzubeziehen ist.

Gesellschafts­vertrag

Im GmbH-Recht ist der Aufbau des Nachfolgers eng an den Gesellschaftsvertrag gebunden. Dieser steht als flexibles Instrumentarium zur Verfügung, um bereits frühzeitig dem Nachfolger – als Prokurist oder Geschäftsführer – mehr Verantwortung zu übertragen. Die Gewährleistung eines sanften Rückzugs unter gleichzeitig notwendigem Wissenstransfer samt stetem Abbau von Mitspracherechten des Übergebers kann gesellschaftsvertraglich sichergestellt werden. Beim Wandel vom Chef zum Berater steht Ihnen Ihr Notar mit Mitteln des Gesellschaftsrechtes hilfreich zur Seite. In dieser Phase sind auch die Erstellung und Anpassung eines Testamentes und die unternehmerische Vorsorge (Vorsorgevollmacht) wichtige Begleitmaßnahmen.

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