Rechtsanwaltskammer feierte 175-jähriges Bestehen
Am 6. Feber 1851 erfolgte die Konstituierung der Advokatenkammer zu Klagenfurt mit Dr. Franz Wegscheider als erstem Präsidenten. Zu diesem Anlass luden Präsident Hon.-Prof. Bernhard Fink und der Ausschuss der Rechtsanwaltskammer für Kärnten zu einem Festakt ins Landesarchiv.
Rechtsanwaltskammer bleibt unersetzbar
Einen historischen Rückblick bot Univ.-Prof. und Präsident des Obersten Gerichtshofes, Werner Dobresch, während Univ.-Prof. Georg Kodek die Anwaltschaft als „Hüterin der individuellen Freiheit“ hervorhob. Rechtsanwältin Kornelia Kaltenhauser, und Rechtsanwaltsanwärterin Athena Breitenhuber beschäftigten sich mit der Zukunft des Berufsstandes und machten klar, warum KI die Rechtsanwaltschaft nicht ersetzen könne. „Die Rechtsanwaltschaft ist ein Schutzschild nach innen und nach außen“, betonte Präsident Fink in seiner Rede, in der er nicht verschwieg, dass „Herausforderungen und Druck zunehmen, wirtschaftlich und strukturell“.
Kärntner Landeswappen verliehen
Im Rahmen der Veranstaltung würdigte Landeshauptmann Peter Kaiser den Einsatz der Kärntner Rechtsanwält:innen. Anschließend wurde als Überraschung seitens der Landesregierung der Rechtsanwaltskammer das Recht zur Führung des Kärntner Landeswappens verliehen. „175 Jahre Rechtsanwaltskammer bedeuten 175 Jahre Einsatz für Gerechtigkeit, Fairness und jene Werte, die unsere liberale Demokratie tragen“, betonte Landeshauptmann Peter Kaiser.