RLB: Energie-Genossenschaften als Zeichen für die Zukunft
Die Kärntner Raiffeisenbanken widmen sich intensiv dem Aufbau regionaler Energie-Infrastrukturen im privaten, unternehmerischen und öffentlichen Bereich. Der Fokus liegt dabei neben Photovoltaik auch auf weiteren erneuerbare Energieanlagen, wie etwa Kleinwasser- oder Biomassekraftwerken. Auf Basis dieser Energieanlagen werden Energie-Genossenschaften gegründet, die das regionale Teilen von gemeinschaftlich erzeugter erneuerbarer Energie möglich machen. Neben dem Engagement für Nachhaltigkeit sowie für die Belebung der regionalen Wirtschaft, wird so auch zusätzlich eine finanzielle Entlastung im Bereich der Gesamtstromkosten ermöglicht.
Gemeinsam nachhaltige Wege schaffen
Maßgeblich für die Attraktivität des Modells „Energie-Genossenschaft“ ist neben dem Wegfall der Gewinnorientierung vor allem die Unabhängigkeit und Eigenständigkeit. Entscheidungen werden innerhalb der Genossenschaft im Rahmen von Generalversammlungen getroffen. Dabei bestehen für Mitglieder diesbezüglich keine separaten Verpflichtungen, wie etwa die Anwesenheit bei der Generalversammlung. Dies garantiert ein konsequentes Vorgehen im Sinne der Mitglieder und des gemeinsamen Ziels. Durch die nicht auf Gewinn ausgerichtete Organisationsform können außerdem besonders attraktive Preise realisiert werden, welche den deutlichen Schwankungsbreiten am Markt weitaus weniger ausgesetzt sind.
Ein Modell mit Zukunft für alle
„Der Strombezug wird für alle Endverbraucher günstiger und den Stromerzeugern können ebenfalls bessere Einspeisetarife angeboten werden. Gleichzeitig setzen wir Impulse zur Energiewende, sorgen für regionale Investitionen und fördern so die Wertschöpfung vor Ort,“ erklärt Vorstandsdirektor Gert Spanz. Zum Start wurden im Jänner 2024 die ersten vier Energie-Genossenschaften im Bezirk Völkermarkt gegründet. Nun werden weitere Energie-Genossenschaften in Kärnten folgen. Das Ziel: „Gemeinden, Vereinen, Privathaushalten, Landwirten sowie Klein- und Mittelbetrieben soll die Möglichkeit geboten werden, sich einer Energie-Genossenschaft anzuschließen, Stromkosten zu sparen und zusätzlich einen Beitrag zur Nachhaltigkeit zu leisten,“ so Spanz.
Zahlreiche Vorteile für Endverbraucher
Die Energie-Genossenschaften sind eine Möglichkeit, bei der sich Stromproduzenten direkt mit Stromverbrauchern vernetzen können. Somit kann ein Haushalt, eine Gemeinde oder ein Klein- und Mittelbetrieb einen Teil des Strombedarfes direkt aus einer Photovoltaik-Anlage in der Nähe beziehen. Die Rechtsform einer Genossenschaft hat sich dabei als optimale Variante etabliert. „Mit minimalem Aufwand kann jeder bei einer unserer Energie-Genossenschaften teilnehmen und profitiert in vollem Umfang von den Vorteilen. Den Mitgliedern wird die Bürokratie vollkommen abgenommen,“ betont Spanz. Mit professionellen Partnern in der Umsetzung soll zudem das höchste Maß an wirtschaftlicher Sicherheit erreicht werden. Die Raiffeisen Landesbank setzt bei dieser Initiative auf ein starkes WIR, bei dem sich alle gegenseitig unterstützen und motivieren. „Wir sehen diese Initiative auch als unseren Auftrag für die Gesellschaft und unsere Umwelt und wollen damit Verantwortung übernehmen. Gemeinsam können diese neuen, nachhaltigen Wege geschaffen werden,“ erklärt Spanz den Beweggrund der Gründung der Energie-Genossenschaften.
HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN ZU ENERGIE-GENOSSENSCHAFTEN
Wer profitiert wie am meisten?
Als Strombezieher profitiert man in erster Linie vom günstigeren Strompreis. Zudem fallen 28 Prozent der soeben erhöhten Netzgebühren weg. Dieser Vorteil gilt natürlich auch für den Stromerzeuger. Zusätzlich erhält dieser einen weitaus besseren Einspeisetarif durch die Energie-Genossenschaft.
Warum liegen Energie-Genossenschaften beim Einspeisetarif über dem der OeMAG?
Weil die Energie-Genossenschaft keine gewinnorientierte Organisation ist, sondern nur eine Schnittstelle, die sowohl für den Strombezieher als auch für den Stromerzeuger das Optimum herausholen möchte.
Was kostet es?
Für alle Mitglieder, die einer Energie-Genossenschaft beitreten wollen, fällt lediglich ein einmaliger Beitrag von zehn Euro für einen Genossenschaftsanteil an. Für energieproduzierende Mitglieder mit PV-Anlage ist zuzüglich eine einmalige Gebühr von 100 Euro zu entrichten.
Wer darf teilnehmen?
Gemeinden, Vereine, Privathaushalte, Landwirte sowie Klein- und Mittelbetriebe.
Welcher Energie-Genossenschaft kann man beitreten?
Die Zuordnung zu einer Energiegemeinschaft erfolgt auf Basis des bestehenden Netzanschlusspunktes – also dort, wo man wohnt. Sollte hier noch keine aktive Energie-Genossenschaft bestehen, werden Sie informiert, sobald dort eine gegründet wird.
Wie trete ich einer Energie-Genossenschaft bei?
Der Beitritt erfolgt einfach und unkompliziert. Man muss sich nur unverbindlich unter www.energie-genossenschaften.at vorregistrieren.
Welche Risiken können bestehen?
Eine Energie-Genossenschaft verfolgt den Zweck Mitglieder zu fördern und keine Gewinne zu erzielen. Die Mitglieder haften ausschließlich mit Ihrem Beitrittsbeitrag in der Höhe von 10 Euro.
Wie läuft die Gründung einer Energie-Genossenschaft ab?
Eine oder zwei Raiffeisenbanken gründen eine Energie-Genossenschaft in ihrer Region. Von diesen Banken wird ein Obmann gewählt, der ehrenamtlich für die jeweilige Energie-Genossenschaft verantwortlich ist. Die Banken kümmern sich gemeinsam mit professionellen Partnern um einen reibungslosen Ablauf.
Wer sind die Entscheidungsträger?
Die von der Generalversammlung der Energie-Genossenschaften gewählten Funktionäre.