Sicherheit beim Kauf Ihrer Traumimmobilie
Expertentipp von Mag. Werner STEIN, Notar in Klagenfurt
Die Abwicklung eines Kaufvertrages samt der Übernahme einer Treuhandschaft durch einen Notar dient der Absicherung aller Beteiligten und schützt vor unliebsamen Überraschungen. Ihr Notar prüft für Sie im Vorhinein, ob das Vertragsobjekt mit Krediten belastet ist, und klärt die Bedingungen einer Lastenfreistellung. Er stellt sicher, dass die Zufahrt gewährleistet ist oder Rechte Dritter bestehen und sichert auch den Grundbuchstand.
Soweit notwendig, werden erforderliche behördliche Genehmigungen rasch eingeholt.
Die gesamte Abwicklung der Bezahlung des Kaufpreises, der allenfalls erforderlichen Lastenfreistellung und Auszahlung des Kaufpreises erfolgt treuhändig durch den Notar. Dazu bedient er sich einer eigenen Bank des österreichischen Notariats, die nur Treuhandgelder verwaltet. Selbstverständlich kümmert sich der Notar auch um die Abwicklung einer Bankfinanzierung über das Treuhandkonto, wenn dies erforderlich sein sollte.
Alles aus einer Hand
Die Berechnung der Grunderwerbsteuer, der gerichtlichen Eintragungsgebühr und einer allfälligen Immobilienertragsteuer erfolgt durch den Notar im Wege der Selbstberechnung, wie diese Beträge auch in Ihrem Namen an das Finanzamt abgeführt werden. Wenn alle Voraussetzungen zur Eintragung im Grundbuch vorliegen, werden das Eigentumsrecht sowie gegebenenfalls ein Pfandrecht für eine finanzierende Bank im Grundbuch eingetragen.
Von Erhebung der Grundstücksdaten, Einholung von Genehmigungen, Beglaubigung des Kaufvertrages und treuhändige Abwicklung bis hin zur Abfuhr von Steuern erfolgt alles sicher und rasch für Sie aus einer Hand durch Ihren Notar – als moderner und unkomplizierter Dienstleister.