„Gerade EPU sind von unvorhergesehenen Ereignissen wie Krankheit oder Unfall besonders betroffen, weil das Einkommen komplett wegbricht.“
Soziale Absicherung für Selbstständige und Kleinbetriebe
Für Ein-Personen-Unternehmen (EPU) und Kleinbetriebe können Krankheit oder Unfall existenzbedrohend sein. Wenn der oder die Inhaber:in plötzlich ausfällt, steht nicht nur die eigene Arbeitskraft, sondern häufig auch die gesamte wirtschaftliche Grundlage auf dem Spiel. Anders als in größeren Unternehmen gibt es oft keine Vertretung oder Angestellten, die die Arbeit übernehmen können. Dadurch entstehen nicht nur unmittelbare Umsatzeinbußen, sondern oft auch langfristige Folgen, etwa durch den Verlust von Kund:innen oder Projekten, die nicht rechtzeitig abgeschlossen werden können.
Vorsorge treffen
Deshalb ist es für Selbstständige besonders wichtig, rechtzeitig Vorsorge zu treffen. Die Wirtschaftskammer informierte daher im Rahmen ihrer Roadshow über den umfassenden Versicherungsschutz von Gewerbetreibenden. Vier Veranstaltungen zu diesem Thema fanden in Spittal, Villach, Wolfsberg und Klagenfurt statt.
„Viele Sozialleistungen sind den Unternehmer:innen nicht bekannt. Umso wichtiger ist es, darüber zu informieren und allen einen besseren Überblick zu verschaffen. Gerade EPU sind von unvorhergesehenen Ereignissen wie Krankheit oder Unfall besonders betroffen, weil das Einkommen komplett wegbricht. In Kärnten sind das immerhin rund 23.000 Personen“, sagt Herwig Draxler, Leiter der Abteilung Wirtschaftspolitik in der Wirtschaftskammer Kärnten.
Pflichtversicherung
Auch Unternehmer:innen unterliegen der Sozialversicherungspflicht. Das bedeutet: Jede/r Selbständige ist kranken-, pensions- und unfallversichert. Es gibt jedoch Unterschiede zu Arbeitnehmer:innen: Selbständig Erwerbstätige müssen für ärztliche Leistungen einen Selbstbehalt zahlen. Dieser kann aber reduziert werden, etwa bei aktiver Gesundheitsvorsorge.
Krankengeld
Seit 2013 besteht unter bestimmten Voraussetzungen auch ein Anspruch auf Krankengeld bei längerer Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit infolge eines Unfalls. Hierfür ist aber ein gesonderter Antrag bei der Sozialversicherung erforderlich.
Ebenfalls möglich ist ein freiwilliger Arbeitslosenschutz für Selbständige, der beim Arbeitsmarktservice beantragt werden muss. Schwangere Frauen haben außerdem einen Anspruch auf Wochengeld in der Höhe von 67,19 Euro pro Tag.
Betriebshilfe
Die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und die Wirtschaftskammer unterstützen arbeitsunfähige Unternehmer:innen mit der Betriebshilfe. Diese finanziert eine qualifizierte Arbeitskraft, die sich um den Betrieb kümmert, bis der bzw. die Unternehmer:in wieder arbeitsfähig ist. Die Betriebshilfe kann bei Krankheit, Unfall, Schwangerschaft und Geburt eines Kindes in Anspruch genommen werden und sichert die Weiterführung des Unternehmens.
Verbesserungen erzielt
„In den vergangenen Jahren ist es uns gelungen, viele Verbesserungen wie das Krankengeld oder den Arbeitslosenschutz für Selbständige zu erreichen. Denn nur eine optimale soziale Absicherung macht den Kopf wirklich frei für unternehmerisches Handeln“, zieht Draxler eine positive Bilanz der Roadshow.
Nicole Mayer, EPU-Beiratsvorsitzende, betont die Bedeutung der sozialen Absicherung für Unternehmer:innen: „Diese Maßnahmen sind gerade für EPU unglaublich wichtig und eine wertvolle Unterstützung, um in schwierigen Zeiten durchzuhalten. Wir müssen aber weiter daran arbeiten, die soziale Absicherung für Unternehmer:innen zu verbessern.“