Start der AK-Steuerspartage 2021 am 1. März
Im Jahr 2020 half die AK Kärnten bei 25.875 Beratungen den Kärntner Arbeitnehmern, Geld vom Fiskus zurückzuholen. 8,6 Millionen Euro konnten so insgesamt gespart werden – 2,2 Millionen Euro mehr als noch 2019. "Gegenüber 2019 verzeichnen wir eine Beratungssteigerung von über acht Prozent", so AK-Präsident Günther Goach. Blickt man fünf Jahre zurück, so wurden 144.424 Beratungen geführt und 32,8 Millionen Euro zurückgeholt.
Im Schnitt kommen 400 Euro retour
Mit 1. März 2021 starten die AK-Steuerspartage wieder. Beratungen zu Steuerfragen und der Steuerausgleich selbst können telefonisch erledigt werden (mehr dazu weiter unten), heuer sogar an sechs vollen Tagen in der Woche (auch Freitagnachmittag und Samstag). Bernhard Sapetschnig ist Leiter der Abteilung Finanzen und Förderungen. Er weiß: "Es bleiben trotz automatischer Veranlagung Millionen liegen, weil dem Finanzamt nicht alle Ausgaben bekannt sind. Dabei gibt es viele steuermindernde Beträge wie z. B. Familienbonus Plus und Unterhaltsabsetzbetrag für Kinder, Mehrkindzuschlag, Pendlerpauschale für lange Arbeitswege oder Werbungskosten für Weiterbildung. Auch wenn man im betreffenden Steuerjahr andere Belastungen wie etwa Ausgaben für Begräbnis, Zahnersatz, Kur- und Krankheitskosten hatte, kann sich die Arbeitnehmerveranlagung auszahlen! Im Schnitt bekommt man 400 Euro pro Veranlagung vom Fiskus zurück."
Neue Regeln fürs Home-Office
Neue Regeln gibt es ja jetzt für das Home-Office und auch diese gilt es zu beachten. Zahlt der Arbeitgeber für Aufwand im Home-Office wie digitale Arbeitsmittel oder laufende Betriebskosten, sind diese durch die Home-Office-Pauschale (3 Euro pro Tag im Home-Office, maximal 300 Euro im Jahr) steuer- und sozialversicherungsfrei. Wird durch die Zahlungen des Arbeitgebers die Pauschale nicht erreicht, kann die Differenz zusätzlich als Werbungskosten geltend gemacht werden. Auch Aufwand für ergonomisches Mobiliar wie den Bürostuhl kann bis zu 300 Euro pro Jahr abgesetzt werden.
Steuerreform vorziehen
Goach fordert, dass Klein- und Mittelverdiener noch stärker entlastet werden – gerade in Zeiten wie diesen. "Die nächste Etappe der Steuerreform muss in das Jahr 2021 vorgezogen werden!"
Konkret formuliert der AK-Präsident drei Forderungen:
- Vorziehen der Steuerreform auf 2021 mit Senkung der Prozentsätze der beiden Steuerstufen von derzeit 35 auf 30 und von 42 auf 40 Prozent als Ausgleich für die kalte Progression und zur Wirtschaftsbelebung.
- Für die Zeit der Corona-Krise (ab dem Kalenderjahr 2020) "echte" Steuerfreiheit der AMS-Bezüge. Progressionsvorbehalte sollten während der Pandemie beseitigt werden.
- Dauerhafte Maßnahmen zur nachhaltigen Beseitigung der kalten Progression setzen.
AK-Steuerspartage 2021
Ab 1. März startet die Steuersparaktion mit zwei Möglichkeiten:
- telefonische Beratung zu Steuerfragen: 050 477 3002
- telefonischen Beratungstermin in der jeweiligen Bezirksstelle ausmachen und dabei gleich den Steuerausgleich erledigen
Neu ist heuer im März, dass es telefonische Beratung auch am Freitagnachmittag und am Samstag gibt – am 5. und 6., 12. und 13., 19. sowie am 26. und 27. März.
Terminvereinbarungen in den Bezirksstellen (Mo. bis Do., 7.30 bis 16.30 Uhr, Fr. 7.30 bis 12 Uhr):
- AK Klagenfurt – 050 477 3001
- AK St. Veit – 050 477 5415
- AK Spittal – 050 477 5315
- AK Wolfsberg – 050 477 5215
- AK Feldkirchen – 050 477 5615
- AK Villach – 050 477 5115
- AK Hermagor – 050 477 5132
- AK Völkermarkt – 050 477 5515
Man sollte für den telefonischen Steuerausgleich folgende Unterlagen bereithalten:
- Steuerunterlagen
- persönliche Zugangskennung für FinanzOnline
- Ergebnisse des Pendlerrechners (bei Pendlern)
- tatsächlich bezahlte Unterhaltsleistungen (bei Leuten, die Unterhalt bzw. Alimente zahlen)
Unterlagen-Checkliste: kaernten.arbeiterkammer.at/steuer
