Das neue „Sachprogramm Erneuerbare Energie – Solarenergie“ soll den weiteren geordneten Ausbau von Photovoltaikanlagen beschleunigen, durch klare Rahmenbedingungen ordnen, hochwertige Böden schützen und damit Ernährungssicherheit und Energieversorgung ermöglichen.
Vorreiter in der Windkraft
Der Ausstieg aus fossilen Energieträgern und die damit verbundene Energiewende ist alternativlos, um eine sichere und leistbare Energieversorgung in Zukunft zu gewährleisten. Mit dem „Sachprogramm Wind“ ist die Steiermark bereits jetzt Vorreiter unter den alpinen Bundesländern und geht nun den nächsten bedeutenden Schritt. In den letzten Monaten wurden von einer ressortübergreifenden Arbeitsgruppe Flächen ausgemacht, die besonders geeignet sind, um sie rasch und effizient für Photovoltaik-Anlagen zu nutzen. Das ist notwendig, da auf dem Weg zur Klimaneutralität bereits in sieben Jahren 100 Prozent des Strombedarfs (bilanziell) aus erneuerbaren Quellen gedeckt werden muss. Laut aktuellen Studien bedeutet das für die Steiermark, dass Photovoltaik-Anlagen mit einer Gesamtleistung von rund 2,8 Gigawatt erforderlich sind.
Versiegelte und vorbelastete Flächen FIRST
Für die Landesregierung ist klar: Prioritär müssen Dach- und Fassadenflächen, bereits versiegelte Flächen (z.B. Parkplätze) und vorbelastete Flächen (Deponien etc.) herangezogen werden. So wurden schon in der Vergangenheit eine PV-Verpflichtung im Neubau festgeschrieben und Förderprogramme für innovative PV-Doppelnutzungen aufgelegt. Wird hier das gesamte Potential genutzt, gehen Bund und Länder davon aus, dass rund 40 Prozent des Ausbaubedarfes in diesen Bereichen realisierbar sein werden.
Geregelten PV-Ausbau sicherstellen
Die verbleibenden 60 Prozent müssen über Freiflächenanlagen gedeckt werden, wobei dieser Bedarf vorwiegend durch kleinere Flächen (unter zwei Hektar) bzw. bereits vorbelastete Flächen zwischen zwei und zehn Hektar (zum Beispiel: Deponieflächen, an Straßen, Eisenbahn, Abbaugebieten, Gewerbegebiete, Kläranlagen etc.) gedeckt werden soll. Die Widmung dieser Flächen fällt im Zuge der örtlichen Raumplanung in die Zuständigkeit der jeweiligen Gemeinde und wurde mit dem neuen Raumordnungsgesetz, das eine verpflichtende Energieraumplanung vorschreibt, geregelt. Alleine im Jahr 2022 wurde so der Weg für 200 MW an installierter PV-Leistung in den steirischen Gemeinden freigemacht. Durch die neue gesetzliche Verpflichtung zur kommunalen Energieraumplanung wird der kleinteilige Ausbau in geregelten Bahnen erfolgen.
Freiflächenanlagen in „Vorrangzonen“
Parallel dazu gibt es Bedarf nach größeren Freiflächenanlagen mit mehr als zehn Hektar, der auf etwa 800 bis 1000 Hektar geschätzt wird. Diese Vorrangzonen werden vom Land Steiermark nun im Zuge des „Entwicklungsprogramm für den Sachbereich Erneuerbare Energie – Solarenergie“ (Überörtliche Raumplanung) ausgewiesen. Diese Standorte eignen sich besonders gut für die PV-Nutzung und werden daher im landesweiten öffentlichen Interesse in Zukunft bevorzugt für die Stromproduktion mittels Photovoltaik genutzt.
Hochwertige landwirtschaftliche Flächen schützen
Für die Ausweisung der PV-Vorrangzonen wurden auch 0,7 Prozent der landwirtschaftlichen Vorrangzonen in der Steiermark genutzt. Mit der expliziten Ausweisung dieser Gebiete wird sichergestellt, dass auf der anderen Seite 99,3 Prozent der landwirtschaftlichen Vorrangzonen von der Nutzung für Photovoltaik-Flächen ausgeschlossen sind und damit unter strengem Schutz stehen. Die Definition der PV-Vorrangzonen erfolgte somit unter der Prämisse, jene wertvollen Flächen zu schützen, die etwa für die landwirtschaftliche Nutzung und die Ernährungssicherheit einen hohen Stellenwert haben. Daher bleiben die hochwertigsten Flächen weiterhin der landwirtschaftlichen Produktion vorbehalten. So soll Ernährungssicherheit und Energieversorgung ermöglicht und dafür gesorgt werden, dass der notwendige Sonnenkraft-Ausbau in der Steiermark in geregelten Bahnen verläuft.