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Wirtschaft
28.02.2022

Steuerspartage der AK: Beratung im März auch Freitag und Samstag ganztags

Die AK Kärnten startet am 28. Februar mit den Steuerspartagen am Telefon und dehnt ihr kostenloses Service noch dazu aus: Im März werden telefonische Beratungstermine – bei denen die AK-Experten auf Wunsch über FinanzOnline den Steuerausgleich erledigen – auch für Freitagnachmittag und Samstag vergeben.

„Wir leisten schnell und unkompliziert Hilfe, damit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre zu viel bezahlten Steuern vom Fiskus zurückholen können! Im Schnitt sind das 400 Euro pro Veranlagung“, ruft AK-Präsident Günther Goach zum Steuersparen auf.

„Holen Sie Ihr Geld zurück!“, lautet der Appell der AK Kärnten. „Während Finanzämter ihr regionales Service immer weiter drosseln, dehnt die AK ihre Hilfeleistung aus. Jeder Euro zählt! Ob Familienbonus, Homeoffice oder Pendlerpauschale: Wir sind die kostenlosen Steuerberater im Lande und helfen – in dieser ohnehin schwierigen Zeit – wo wir können.“

Hilfe bei der Steuer am Telefon

Bernhard Sapetschnig, Leiter der Abteilung Finanzen und Förderungen in der AK, definiert das Service: „Entweder man holt sich telefonische Auskunft zu Steuerfragen oder man vereinbart einen Beratungstermin. Unsere Steuerexperten rufen zurück, und schon während des Telefonats kann auf Wunsch hin über FinanzOnline der Steuerausgleich erledigt werden. Man braucht weder Computer noch Internet!“ Nicht vergessen: Der Steuerausgleich kann bis zu fünf Jahre rückwirkend beantragt werden; heuer für die Jahre 2017 bis 2021.

Steuersparen schnell und einfach am Telefon

Kärntenweite telefonische Beratung: 050 477-3002
IM MÄRZ: Telefonische Beratung auch Freitagnachmittag und Samstag.
Termine: 4. und 5. März, 11. und 12. März, 18. und 19. März sowie 25. und 26. März 2022.

Terminvereinbarung: MO bis DO: 7.30 - 16.30 Uhr und FR 7.30 - 12 Uhr.

AK Klagenfurt, Tel. 050 477-3001, AK Feldkirchen, Tel. 050 477-5615
AK St. Veit/Glan, Tel. 050 477-5415, AK Villach, Tel. 050 477-5115
AK Spittal, Tel. 050 477-5315, AK Hermagor, Tel. 050 477-5132
AK Wolfsberg, Tel. 050 477-5215, AK Völkermarkt, Tel. 050 477-5515

Unterlagen bereithalten

„Auf Wunsch erledigen wir am Telefon den Steuerausgleich. Bereithalten sollte man die Steuerunterlagen und die persönliche Zugangskennung für FinanzOnline. Pendler sollten die Ergebnisse des Pendlerrechners vorbereiten. Wer Unterhalt bzw. Alimente für Kinder bezahlt hat, benötigt außerdem die tatsächlich bezahlten Unterhaltsleistungen über den festgesetzten Betrag“, fasst Joachim Rinösl, Finanzexperte der AK, zusammen. Eine Unterlagen-Checkliste findet man auf kaernten.arbeiterkammer.at/steuer.

Wichtige Abschreibposten

Zu den Abschreibposten, die man geltend machen sollte, gehören z. B.: Familienbonus Plus und Unterhaltsabsetzbetrag für Kinder, Mehrkindzuschlag, Krankheitskosten; selbst bezahlte Sozialversicherungsbeiträge an die ÖGK, Aus- und Weiterbildung, Umschulung, Kosten für Bewerbungen, Dienstreisen oder Gewerkschaftsbeitrag, Betriebsratsumlage, Pendlerpauschale oder Werbungskosten fürs Homeoffice. Auch wenn man im betreffenden Steuerjahr andere Belastungen, wie etwa Begräbniskosten, Ausgaben für Zahnersatz, Kurund Krankenkosten hatte, kann sich die Arbeitnehmerveranlagung auszahlen!

Neuerungen 2022

Wenn eine thermische Sanierung oder der Ersatz fossiler durch klimafreundliche Heizungssysteme durchgeführt werden – und dafür eine Bundesförderung ausgezahlt wird – gibt es ab 2022 neu geschaffene Sonderausgaben. Sie werden automatisch berücksichtigt, weil die Beträge von der Transparenzdatenbank dem Finanzamt gemeldet werden. Voraussetzung: Die Eigenkosten (nach Abzug sämtlicher Förderungen) müssen im Fall der thermischen Sanierung 4.000 Euro übersteigen, beim Heizkesseltausch 2.000 Euro. Die Sonderausgaben werden erstmalig mit der Arbeitnehmerveranlagung 2022 berücksichtigt, wenn das Förderansuchen gemäß 3. Abschnitt des Umweltförderungsgesetzes nach dem 31. 3. gestellt worden ist und die Bundesförderung nach dem 30. 6. 2022 ausbezahlt wurde. Seit Jänner 2021 sind Zahlungen des Arbeitgebers, zur Abgeltung von Mehrkosten der Arbeitnehmer im Homeoffice, für insgesamt maximal 100 Tage im Kalenderjahr – bis zu 3 Euro pro Homeoffice-Tag – lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. Nur wenn das Homeoffice-Pauschale vom Arbeitgeber über die Lohnverrechnung ausgezahlt wird, kann man den Betrag von höchstens 300 Euro pro Jahr tatsächlich lukrieren. Bezahlt der Arbeitgeber weniger als drei Euro täglich oder gar nichts, wird der Differenzbetrag im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung automatisch als Werbungskosten berücksichtigt. (Basis sind Lohnzettel mit ausgewiesenen Homeofficetage und Kostenersätze). Beim Jahresausgleich bekommt man jedoch nicht maximal 300 Euro ausgezahlt, sondern die Werbungskosten reduzieren die Steuerbemessungsgrundlage und wirken somit nur mit dem jeweiligen Steuersatz. Wenn man keine Lohnsteuer zahlt, hat man von den Werbungskostendifferenzen daher gar nichts. Diese Bestimmungen sind derzeit bis 2023 befristet.

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