Die neue Umsatzersatz-Regelung löst Entsetzen in der Eventbranche aus. – Foto: Pixabay/Tama66
Wirtschaft
16.02.2021

Umsatzersatz: Eventbranche fühlt sich im Stich gelassen

Die Veranstaltungswirtschaft ist besorgt: Die neue Umsatzersatz-Regelung hat man sich anders vorgestellt. Die Verantwortlichen finden klare Worte: "Richtlinie ist Todesstoß für viele Unternehmen."

Ernüchterung macht sich in der Eventbranche breit, wenn man die Erstinformation zum neuen Umsatzersatz für indirekt betroffene Betriebe durchsieht. Hannes Dopler, Sprecher des Wirtschaftskammer-Beirats für die Branche, findet klare Worte: "Ich frage mich, wie man so an der Realität vorbeiplanen kann. Wir haben uns die Finger wund geschrieben, den Mund fusselig geredet, aber man lässt uns eiskalt – vom Finanzminister abwärts – im Stich."

Kein Umsatzersatz für viele Zulieferer

Viele Unternehmen würden die Kriterien für den Umsatzersatz weiterhin nicht berücksichtigen. Indirekt betroffene Betriebe müssen mindestens 40 Prozent Umsatz-Einbruch im Vergleich zum Vorjahr (November/Dezember 2019) nachweisen und auch einen mindestens 50-prozentigen Umsatz-Zusammenhang mit einem oder mehreren im Lockdown geschlossenen Betrieben. Oder sie müssen mindestens 50 Prozent ihrer Umsätze mit direkt betroffenen Unternehmen im Auftrag Dritter erzielen. Für viele Zulieferer der Eventbranche hieße das: kein Umsatzersatz.

"Man lässt uns dumm sterben!"

Es gehe für viele Zulieferer nämlich nicht um geschlossene Restaurants oder Hotels, sondern um das Eventverbot. Dopler: "Warum wird das einfach ignoriert? Da verhängt die Regierung ein Veranstaltungsverbot und erwähnt dieses mit keinem Wort in ihren eigenen Hilfspaketen. Ich habe dieses politische Geplänkel satt. Man lässt uns dumm sterben."

Genaueres erklärt Markus Polka, Geschäftsführer des WK-Beirates: "Die Zulieferer im Veranstaltungsbereich machen lediglich circa 20 bis 30 Prozent ihres Umsatzes mit derzeit geschlossenen Betrieben wie Konzert-, Messe- oder Sportveranstaltern. 70 bis 80 Prozent des erwirtschafteten Umsatzes fallen hingegen Aufträgen zu, welche von Firmen, Vereinen, Institutionen und Privatpersonen in Auftrag gegeben werden. Diese Auftraggeber haben zwar offen, dürfen aber aufgrund des Veranstaltungsverbotes keine Events ausrichten."

Die Richtlinie sei der Todesstoß für viele Unternehmen, ist Dopler überzeugt.

Die neue Umsatzersatz-Regelung löst Entsetzen in der Eventbranche aus. – Foto: Pixabay/Tama66
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