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Wirtschaft
03.08.2022

Unternehmensgründung: Von Anfang an richtig beraten

Bei der Gründung eines Unternehmens gibt es auch rechtlich einiges zu beachten. Die Kärntner Notare stehen hier gerne beratend zur Seite. (Anzeige)

„Die Wahl der geeigneten Rechtsform ist ein erster wichtiger Schritt im Rahmen der Unternehmensgründung. Überdies ist bei der Gründung durch mehrere Personen ­spezielle Vorsicht bei der Errichtung des Gesellschaftsvertrages geboten“, erklärt Mag. Markus Egarter, öffentlicher Notar in Winklern. Besonders für Einzelunternehmer bedarf es besonderer Vorsicht, da dieser unbeschränkt mit seinem gesamten Betriebs- und Privatvermögen haftet.

Schutz des Privatvermögens

Doch kann auch hier mit der richtigen Beratung Abhilfe gschaffen werden. „Einerseits kann man die Rechtsform des Unternehmens ändern. Vielfach gründen Einzel­unternehmer hierfür eine Ein-Personen-GmbH. Zum Schutz des Privatvermögens als Einzelunternehmer können jedoch andererseits auch privatwirtschaftliche Verträge, wie beispielsweise die Begründung eines Belastungs- und Veräusserungsverbotes oder die Übertragung des Liegenschaftsvermögens auf Familienangehörige abgeschlossen werden“, so Egarter.

Haftungsdurchgriff

Doch welche Haftungen treffen einen Geschäftsführer oder einen Gesellschafter im Ernstfall? Im GmbH-Gesetz ist vor­gesehen, dass ein Geschäftsführer dann haftet, wenn er eine ihm persönlich treffende Pflicht verletzt. Diese Pflichten sind jedoch zahlreich und so wird dies in der Praxis häufig unterschätzt. Die Gesellschafter einer GmbH haften grundsätzlich nur
für die Aufbringung des vereinbarten ­Kapitals. „Wenn die Gesellschaft jedoch im Verhältnis zum künftigen Geschäftsumfang nicht ausreichend mit Eigenkapital aus­gestattet ist, kann es zu einem sogenannten ,Haftungsdurchgriff‘ kommen“, erklärt der Notar.

Aufklärung und Beratung

Wer selbständig tätig sein will, steht also vor großen Chancen aber auch vor großen Herausforderungen. Der Notar bringt jedes Unternehmen in Form – und zwar in die richtige Rechtsform durch umfassende Aufklärung und objektive Beratung. „Die Aufgabe des Notars ist es, die Gründer von Anfang an zu unterstützen und ihr Unternehmen auf Erfolgskurs zu bringen. Dabei erledigt der Notar überdies auch not­wendige Formalakte, wie beispielsweise Anträge beim Firmenbuch“, so Markus Egarter.

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