Credit: KK
Wirtschaft
20.07.2022

Unternehmensvorsorge

Notar Mag. Werner Stein darüber, wie man für sein Unternehmen vorsorgen kann und worauf man als Unternehmer unbedingt achten sollte. (Anzeige)

Wir alle kennen das ja! Jeder von uns ist der Meinung er wäre unsterblich, bzw. ihm werde schon nichts passieren! Eine weitverbreitete Meinung, die insbesondere bei Unternehmern Gang und Gebe ist! Außerdem haben wir alle ja viel zu viel zu tun und für solche Dinge keine Zeit, weil man als Unternehmer so und so ständig im Dauerstress ist – und alles andere Vorrang hat!

Wenn dann das Schicksal zuschlägt sind es meistens die nahen Angehörigen die nicht verstehen, wie ein umsichtiger und erfolgreicher Unternehmer so fahrlässig handeln konnte und dabei seine Nächsten, aber natürlich auch das Unternehmen in eine unzumutbare und oft ausweglose Situation bringen konnte?

Das Testament

Da gibt es zum einen das Thema Testament! Der Gesetzgeber regelt zwar wer was und wieviel im Ableben einer Unternehmerin zu bekommen hat, aber die gesetzliche Erbfolge ist nur ganz selten, dass was sinnvoll für die Erben und das Unternehmen ist. Denn oft erben mehrere Personen, zum Beispiel Kinder oder Ehegatte quotenmäßig und machen allein durch diese Quoten das Unternehmen unführbar. Oder haben aufgrund ihrer anderen beruflichen Ausbildung nicht die Eignung den Betrieb erfolgreich weiter zu führen. Auch minderjährige Erben, die durch das Gericht vertreten werden sind Garant dafür, dass ein Unternehmen ins Wanken geraten kann. Wie einfach wäre es mittels Testament die entsprechenden Weichen zu stellen und durch entsprechende Pflichtteilsverzichtsverträge den Bestand des Unternehmens abzusichern!

Auch kaum eine Unternehmerin denkt daran, dass nicht nur Tod, sondern auch andere Schicksalsschläge, wie Unfall, Koma oder Demenz die Existenz des Betriebes und sohin der Familie bedrohen könnten! Da die meisten Unternehmen Einzelunternehmen, oder Einmann GmbHs sind stellt sich hier immer die Frage, wer vertritt das Unternehmen im Fall der Fälle?

Die Unternehmervorsorgevollmacht

Eine Unternehmervorsorgevollmacht kann hier hilfreich sein und führt dazu, dass eine Vertrauensperson alle Geschäfte und Maßnahmen weiterführt, bzw. setzen kann, die in der jeweiligen Situation notwendig und nützlich sind. Wer das nicht hat läuft Gefahr, dass im Falle der Geschäftsunfähigkeit des Unternehmers das Gericht einen Erwachsenenvertreter, vormals Sachwalter bestellt, der dann die Geschicke des Unternehmens – immer nach Rücksprache mit dem Gericht – lenkt, wobei dies naturgemäß langwierig und durchaus komplex ist!

Der Gesellschaftsvertrag

Ebenso in der Verantwortung eines Unternehmers liegt es den Gesellschaftsvertrag des Unternehmens im Auge zu haben. Ein Standardvertrag ist nur in den wenigsten Fällen genügend! Daher sollte man den Gesellschaftsvertrag von seinem Notar entsprechend ausgestalten lassen und auf die jeweilige Einzelsituation anpassen. Auch hier gilt, dass eine Routinekontrolle alle paar Jahre Sinn macht, da sich Unternehmen verändern und auch die jeweiligen Beteiligten.

Aus all dem Gesagten ergibt sich, dass ein verantwortungsvoller Unternehmer sich die Zeit nehmen sollte die jeweiligen Regelungen mit seinem Notar zu besprechen um eben immer im jeweiligen Fall bestens abgesichert zu sein!

Schlagwörter