Unwetter-Hilfsaktion für Betriebe läuft an
„Unwetter und Überflutungen haben in den vergangenen Tagen ein Bild der Verwüstung im Süden Österreichs hinterlassen, sowohl im privaten wie im wirtschaftlichen Bereich. Als Wirtschaftskammer ist es uns ein Anliegen, den betroffenen Betrieben so rasch und so wirksam wie möglich zu helfen“, betont Harald Mahrer, Präsident der Wirtschaftskammer Österreich.
Hilfe für Mitgliedsunternehmen
Gemeinsam mit der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) hat die Wirtschaftskammer in bereits bewährter Weise eine Hilfsaktion für in Not geratene Mitgliedsunternehmen gestartet, die von den Unwettern unverschuldet betroffen waren. „Die Schäden sind katastrophal, dem muss auch das Ausmaß der Unterstützung Rechnung tragen. Darum legen wir nach und verdoppeln die maximale Unterstützungssumme pro Betrieb auf 20.000 Euro“, so der WKÖ-Präsident. Die Aufstockung der maximalen Unterstützungssumme sei ein wichtiges Signal, wie auch Kärntens Wirtschaftskammerpräsident Jürgen Mandl hervorhebt: „Unsere Mitglieder können sich auch in schweren Zeiten auf ihre Wirtschaftskammer verlassen, wir lassen niemanden im Stich.“ Ebenso SVS-Obmann Peter Lehner betont: „Als Partner unserer Versicherten stehen wir an ihrer Seite und helfen, wenn es notwendig ist. Denn unvorhersehbare Katastrophen wie die aktuellen Unwetter dürfen nicht dazu führen, dass Betriebe plötzlich unverschuldet am Rande der Existenz stehen.“
Rasche unbürokratische Abwicklung
„Rasche, unbürokratische und spürbare Hilfe ist jetzt das Wichtigste. Als Wirtschaftskammer fühlen wir uns diesem Grundsatz verpflichtet und stehen fest an der Seite unserer Mitgliedbetriebe“, so Josef Herk, Präsident der Wirtschaftskammer Steiermark. Die gemeinsame Unwetter-Hilfsaktion wird wie schon bisher abgewickelt werden: Die finanzielle Unterstützung für einen Betrieb beträgt pro Schadensfall insgesamt insgesamt zehn Prozent des entstandenen Schadens, gedeckelt mit nunmehr 20.000 Euro. Die Mittel werden in jedem einzelnen Schadensfall zu 50 Prozent von der jeweiligen Landeskammer, zu 30 Prozent von der SVS und zu 20 Prozent von der WKÖ aufgebracht. Besteht bei einem Selbständigen keine SVS-Mitgliedschaft, so wird dessen Anteil je zur Hälfte von der Landeskammer und der Bundeskammer übernommen.