„Rund 822.000 Euro haben wir den Konsument:innen zu rückgeholt. Wir lassen niemanden im Regen stehen.“
Verlässlicher Konsumentenschutz für alle Kärntner:innen
Die Arbeiterkammer ist in Kärnten die einzige Konsumentenschutz-Einrichtung, an die sich Konsument:innen bei Problemen oder Anliegen zum Thema Kauf wenden können. Entsprechend groß ist auch die Nachfrage bei den Beratungen, deren Bilanz kürzlich präsentiert wurde. Fast 66.000 Anliegen bearbeitete die Arbeiterkammer im Jahr 2025. Die Themen reichten dabei von Problemen mit Verträgen, Abrechnungen oder Flugreisen bis hin zu Mietfragen, Online-Käufen und Phising-Attacken.
Die Fälle, die auf den Tischen des AK-Konsumentenschutzes landen, sind vielseitig und reichen von einem Teenager, der 2.400 Euro für TikTok-Coins ausgab, über Nachzahlungen für Betriebskosten und Rechnungen für nie getätigte Bestellungen bis hin zu einem Kärntner, dem nach einer vermeintlichen Datenaktualisierung im Minutentakt 8.500 Euro vom PayPal-Konto abgebucht wurden.
Durch die Maßnahmen der Arbeiterkammer konnten vielen Konsument:innen Verluste ersetzt werden: „Rund 822.000 Euro haben wir den Konsument:innen zu rückgeholt. Das ist mehr als doppelt so viel wie 2024 und ein klares Signal: Wir lassen niemanden im Regen stehen“, betont AK-Präsident Günther Goach. Besonders wichtig ist auch die Prävention: Um Kinder und Jugendliche möglichst früh auf die Tücken digitaler und analoger Konsumentenfallen aufmerksam zu machen, führt die Arbeiterkammer auf Anfrage Workshops zur Bewusstseinsbildung an Schulen durch.
„Wer Betrugsmaschen kennt, kann sich besser davor schützen.“
Gefordert wird darüber hinaus eine feste Integration in den Lehrplan in Form eines eigenen Unterrichtsfachs. „Wer Betrugsmaschen kennt, kann sich besser davor schützen. Deshalb sensibilisieren unsere Expert:innen Jugendliche im Rahmen von Vorträgen und Workshops an Schulen für diese Themen“, erklärt AK-Direktorin Susanne Kißlinger.
Von Autokauf bis Flugreise
Insgesamt wurden im Vorjahr 65.770 Fälle umgesetzt – rund 13 Prozent mehr als 2024. In 148 Fällen wurden Klagen abgeschlossen, wobei die Streitwerte von 4,99 bis zu 86.000 Euro in einer Versicherungsangelegenheit reichten. Die Beratungsangebote der Arbeiterkammer richten sich nicht nur an Mitglieder, sondern an alle Kärntner:innen – durch eine Mitfinanzierung des Landes können so etwa auch Selbstständige oder Pensionist:innen die Beratungen in Anspruch nehmen. Die steigenden Beratungszahlen wertet die Arbeiterkammer nicht zuletzt als einen Erfolg der eigenen Aufklärungsarbeit – Konsument:innen würden mittlerweile viel besser über ihre Rechte und die AK-Angebote Bescheid wissen als noch vor wenigen Jahren, so der Tenor.
Inhaltlich geht es bei vielen Anfragen um Gewährleistung und Garantie, Preise und Gebühren sowie Vertragsauflösungen. Ein wichtiger Bereich mit zunehmendem Gefahrenpotenzial ist der digitale Raum. So können etwa Phishing-Angriffe Schäden im Bereich von zahntausend Euro verursachen. Auch dubiose Online-Shops ohne Impressum machen nicht selten Probleme beim Rückversand von Waren.
„Im Fokus standen überhöhte Betriebskostenabrechnungen sowie die Rückforderung unzulässiger Mietzinsanpassungen, gegen welche wir erfolgreich vorgegangen sind.“
Einer der größten Themenbereiche in den Beratungen ist und bleibt das Thema Wohnen, zu dem im Vorjahr rund 25.800 Beratungen durchgeführt wurden. „Im Fokus standen hier insbesondere überhöhte Betriebskostenabrechnungen sowie die Rückforderung unzulässiger Mietzinsanpassungen, gegen welche wir erfolgreich vorgegangen sind“, so Michael Tschamer, Referatsleiter Mietrecht & Wohnen. Um zu überprüfen, wie stark der Hauptmietzins im heurigen Jahr maximal steigen darf, bietet die AK nun einen online Mietpreisbremse-Rechner an. Eine weitere Neuerung der AK-Angebote betrifft Autokauf und Werkstattrechnungen, zu denen ebenfalls zahlreiche Anfragen eintreffen: Hier bietet die Arbeiterkammer eine kostenlose Bewertung des Fahrzeugs sowie Überprüfung von Rechnungen an.
Fast 5.000 Kärntner:innen wandten sich im Vorjahr aufgrund von Flugverspätungen, Annullierungen oder Mängeln am Urlaubsort an die Arbeiterkammer. Ähnlich gefragt war der Sektor Geldwesen: „Ein massiver Treiber waren Anfragen zu unzulässigen Kreditbearbeitungsgebühren. Der Oberste Gerichtshof hat 2025 die Rechtsansicht der AK bestätigt, dass bestimmte Bankgebühren unzulässig sind, und die Institute zur Rückzahlung verurteilt“, erklärt Herwig Höfferer, AK-Abteilungsleiter für Konsumentenpolitik.
© AK Kärnten | Helge Bauer
Die Arbeiterkammer Kärnten fordert:
- Kontrolle der Einhaltung des Preisauszeichnungsgesetzes
- Luftanteil in Verpackungen regulieren
- Installation eines Unterrichtsfachs „Verbraucherbildung“ an allen Schulen
- Mietrechtsgesetz vereinheitlichen
- Vorauszahlungen einschränken
- Insolvenzabsicherung bei Fluglinien
- Begrenzung von Überziehungszinsen auf fünf Prozent
Mehr Informationen: https://kaernten.arbeiterkammer.at/konsument