© Helge Bauer
Wirtschaft
21.08.2025

Voraus­denken für Genera­tionen

Ein Notariatsakt sichert Personen und Unter­nehmen best­möglich für alle Even­tuali­täten ab und sorgt dafür, dass alles in gere­gelten Bahnen läuft.

„Die Aufgabe von Notar:innen ist, Menschen in Ausnahmesituationen zu begleiten, in sachlicher Weise zu unterstützen und damit Rechtssicherheit zu schaffen“, umreißt es Werner Stein, Präsident der Kärntner Notariatskammer. Ausnahmesituationen können auch positiv sein: Die Gründung eines Unternehmens, die Hereinnahme eines Partners, der Erwerb des ersten Eigenheims, die Übergabe des Vermögens in die nächste Generation, Vertragsabschlüsse aller Arten. Notar:innen recherchieren gewissenhaft, agieren objektiv und unparteiisch und beugen so Streitfällen vor.

„Wir denken mit und weit voraus.“

Notarin Katharina Haiden-Fill

Denken für Genera­tionen

„Wir denken mit und wir denken weit voraus, für Generationen, welche Lebenssituationen eintreten und wo Streitpunkte entstehen und vermieden werden können, damit unsere Klient:innen informiert Vorsorge treffen können“, ergänzt Katharina Haiden-Fill, Vizepräsidentin der Kärntner Notariatskammer. Absicherungen seien essenziell für den Weiterbestand eines Unternehmens und häufig eine existenzielle Frage für die gesamte Familie. „Doch wir haben die Erfahrung gemacht, dass viele Unternehmer:innen die eigenen Bedürfnisse am wenigsten wahrnehmen oder sie wegschieben. Es ist ein unangenehmes Thema, daran zu denken, dass der Fall eintreten könnte, nicht mehr oder eine Zeitlang nicht entscheidungsfähig zu sein“, weiß Notar Stein aus Erfahrung.

Die Lösung lautet: Aufklären. „Aufklärung endet nie“, sagt Notarin Haiden-Fill. Im Zweifelsfall hilft ein Gespräch in einem der 42 Notariate, die in allen Kärntner Bezirken flächendeckend verfügbar sind. Das Erstgespräch, in dem sich Klient:innen einen Überblick schaffen können, ist kostenlos.

„Notar:innen agieren objektiv und unparteiisch.“

Notar Werner Stein

Objektiv und digital

Notariatsakte sind öffentliche Urkunden. Was Parteien in einem Vertrag in einem Notariat besiegeln, ist unverrückbar. Darüber hinaus sind Notar:innen verpflichtet, auf mögliche Übervorteilungen hinzuweisen und dürfen sie gar nicht beurkunden. In den Kärntner Notariaten können alle Verträge mittlerweile digital oder in hybrider Form erstellt werden. Ist es beispielsweise Vertragspartner:innen nicht möglich, persönlich zu erscheinen, werden sie über Video zugeschaltet und können mittels Digitalsignatur ihre Unterschrift leisten. „Wir sind damit europaweit Vorreiter und agieren so auch als Brückenbauer zwischen den Generationen“, freuen sich Stein und Haiden-Fill.

Eine weitere Sicherheit bei der Abwicklung von Geschäften bietet die Treuhandbank, auf der die vereinbarten Summen sicher verwahrt werden, bis alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Sie wurde in den 1990er-Jahren installiert und wird völlig transparent betrieben. Notar:innen stehen bei allen diesen Fragen mit Rat und Tat zur Seite – und dies mit einer kostenlosen ersten Auskunft.

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