Dr. Erfried Bäck und Mag. Werner Stein. Foto: Notariatskammer Kärnten
Wirtschaft
22.02.2022

Vorsorge ist wichtig: Notare sensibilisieren und beraten

Die Vorsorge schafft Sicherheit in Familien und Unternehmen. Daher legt die Kärntner Notariatskammer in ihren Informationen in diesem Jahr ein spezielles Augenmerk auf dieses Thema.

„Erben, Vererben und Vorsorge sind unangenehme Themen, auch weil sie die Menschen mit ihrer eigenen Endlichkeit konfrontieren“, sagt der Präsident der Notariatskammer, Dr. Erfried Bäck. Daher seien viele sowohl bei der privaten als auch betrieblichen Vorsorge nachlässig. Auch wird die persönliche Situation oft falsch eingeschätzt.

Aber Kopf in den Sand bringt keine Lösung. „Ist kein Testament vorhanden, tritt automatisch die gesetzliche Erbfolge in Kraft“, erläutert Vizepräsident Mag. Werner Stein. So schauen vor allem Lebensgefährten häufig durch die Finger, wenn kein Testament gemacht wurde. Vielen ist auch nicht bekannt, dass bei Kinderlosen die Eltern ebenfalls in der gesetzlichen Erbfolge stehen und nicht Ehepartner automatisch alles erben.

Wesentlich ist die Vorsorgevollmacht. Ist jemand nach einem Unfall oder einer plötzlichen schweren Erkrankung nicht mehr geschäftsfähig, wird vom Gericht ein Erwachsenenvertreter bestellt, wenn die betreffende Person nicht notariell festgelegt hat, wer in einem solchen Fall alle notwendigen Entscheidungen treffen soll.

Das bringt nicht nur im Privaten, sondern speziell in Unternehmen Probleme. Fällt bei einem Einzelunternehmen die Person an der Spitze aus, steht alles still. Auch bei GmbHs sollte die Entscheidungskette für den Fall, dass Geschäftsführer oder Gesellschafter nicht mehr geschäftsfähig sind, genau geklärt sein.

Wenig Wissen gibt es im Allgemeinen über die Weitergabe von anonymen Sparbüchern. „Hier empfiehlt sich eine Meldung beim Finanzamt und eine Schenkungsurkunde, wenn ich es einer bestimmten Person übertragen möchte. Das ist steuerfrei“, erklärt Vizepräsident Stein. Andernfalls fällt das Sparbuch in die Verlassenschaft und eine Finanzstrafe von bis zu zehn Prozent des Betrags an. Die Gebühr für die Schenkungsurkunde macht hingegen einen Bruchteil dessen aus, was die Nachkommen an Finanzstrafe oder Prozesskosten zu bezahlen hätten.

„Auf diese, aber auch viele andere Themen möchten wir in unseren Informationsveranstaltungen in diesem Jahr verstärkt hinweisen“, kündigt Präsident Bäck an. Drei größere Aktionen sind dafür geplant. Im Herbst findet wieder das „Notariat im öffentlichen Raum“ statt. Neu dazugekommen, geboren aus der Pandemie, sind die „Wochen des Kärntner Notariats“. Alle Interessierten können einen Termin beim Notar ihrer Wahl vereinbaren und Rechtsfragen stellen. „Das ist im Vorjahr sehr gut angenommen worden, daher bieten wir diese Form der Beratung heuer wieder an“, sagt Vizepräsident Stein. Im Rahmen dieser Aktion kann sich auch jeder einen kostenlosen Grundbuchauszug holen.

Weiters werden die Atriumgespräche, in denen Kärntner Paradeunternehmen beispielhaft vorgestellt wird, weitergeführt. Zweck ist, dass sich Unternehmer mit Notaren, aber auch untereinander austauschen können.

Dr. Erfried Bäck und Mag. Werner Stein. Foto: Notariatskammer Kärnten
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