© Evelyn Hronek
Wirtschaft
29.01.2025

„Wir zeigen Wege zur Gleich­behandlung auf“

Die Gleichbehandlungs­anwaltschaft unterstützt Personen mit Diskrimi­nierungs­erfahrungen, hilft Gleich­stellung in Unter­nehmen zu fördern und informiert die Öffent­lichkeit über Gleich­stellungs­themen.

Susanne Prisching ist Leiterin der Regionalbüros der Gleichbehandlungsanwaltschaft in Kärnten und der Steiermark. Im Interview mit advantage spricht sie über die Funktionen und Angebote von Gleichbehandlungsstellen.

advantage: Was ist die Aufgabe der Gleichbehandlungsanwaltschaft in Kärnten und der Steiermark?

Susanne Prisching: Als österreichische Gleichbehandlungsstelle für den privaten Arbeitsmarkt beraten wir Menschen, die von sexueller Belästigung oder Benachteiligungen und Abwertungen aufgrund der Diskriminierungsgründe Geschlecht, Alter, ethnische Zugehörigkeit, Religion oder Weltanschauung und sexuelle Orientierung in ihren Arbeitsverhältnissen betroffen sind. Auch Menschen, die aufgrund ihrer Betreuungs- und Pflegeverpflichtungen Nachteile erleben, können sich an uns wenden. Außerhalb der Arbeitswelt haben wir außerdem ein Mandat, um Menschen zu unterstützen, die aufgrund des Geschlechts oder der ethnischen Zugehörigkeit im Zusammenhang mit dem Erwerb von Gütern oder im Rahmen von Dienstleistungen benachteiligt werden.

Warum ist die soziale Nachhaltigkeit so ein wichtiges Thema?

Die weltweiten Veränderungen bergen die große Gefahr, dass Menschen, die bereits jetzt von struktureller und individueller Benachteiligung betroffen sind, noch mehr soziale Armut und Ausgrenzung erleben werden. Bei Maßnahmen, die etwa der Klimakrise entgegenwirken sollen, müssen deswegen vulnerable Personengruppen besonders im Fokus stehen. Es geht darum, deren Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, zu dem ganz besonders die Arbeitswelt gehört, sicherzustellen. Um zu prüfen, ob gesetzliche und politische Maßnahmen die soziale Nachhaltigkeit auch wirklich fördern, braucht es ein zukünftiges Konsultationsrecht der Gleichbehandlungsanwaltschaft und eine stärkere Beteiligung von Gleichbehandlungsstellen an öffentlichen Debatten. Es ist außerdem wichtig, dass Gleichbehandlungsstellen aus der Perspektive des Antidiskriminierungsrechts auch einschlägige Empfehlungen zu Maßnahmen in diesem Bereich abgeben.

„Um zu prüfen, ob gesetzliche und politische Maß­nahmen die soziale Nach­haltigkeit auch wirklich fördern, braucht es ein zukünftiges Konsultations­recht der Gleich­behandlungs­anwaltschaft und eine stärkere Beteiligung von Gleich­behandlungs­stellen an öffentlichen Debatten.“

Susanne Prisching

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Welche Angebote gibt es?

Für Unternehmen gibt es ein Vortrags- und Workshopangebot der Gleichbehandlungsanwaltschaft zum Gleichbehandlungsrecht. Es werden außerdem kostenlose Informationsmaterialien und Handlungsempfehlungen, wie etwa zur Abhilfe bei sexueller Belästigung, zur Verfügung gestellt. Unsere mobile Roll-Up-Wanderausstellung „Wege zur Gleichbehandlung“ wird auf Anfrage kostenfrei verliehen. Ein Einblick in das Gleichbehandlungsrecht ist in Form von Comic-Strips leicht zugänglich aufbereitet. Ein soeben fertiggestelltes E-Learning-Tool für Unternehmen steht auf der Website der Gleichbehandlungsanwaltschaft bereit. Die neuen EU-Richtlinien für Standards für Gleichbehandlungsstellen sehen vor, dass dieser proaktive Bereich zur Prävention von Diskriminierung bis Juni 2026 wirksam ausgebaut und mit effektiven Ressourcen ausgestattet wird. Für die Entwicklung der Angebote ist auch der verstärkte gemeinsame Austausch mit einschlägigen Interessensträger:innen wichtig.

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