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Wirtschaft
15.05.2022

Wirtschaftsdelikte: Nur Spezial-Straf- Rechtsschutzversicherung bietet Sicherheit

Das Thema Untreue ist seit Jahren ein aktuelles Problem. In so einem Fall bietet nur eine Spezial-Straf-Rechtsschutzversicherung ausreichend Schutz. (Anzeige)

Unter dem Titel „Untreueschaden – Deliktserfolg und Schädigungsvorsatz bei § 153 StGB“ hat Dr. Isabel Pinegger eine umfangreiche Abhandlung zum bisher nur sehr spärlich beleuchteten Teil der Untreue (§ 153 StGB) ver­öffentlicht: eine Monografie, die sich erstmals ausschließlich dem Thema des Vermögensschadens widmet.

Untreue als aktuelles Problem

Dr. Isabel Pinegger, Rechtsanwältin

„Das Thema Untreue ist seit Jahren ein aktuelles Problem. Laufend sehen sich Verantwortungsträger diesem Vorwurf, zumindest aber dem Risiko ausgesetzt. Da ich bereits seit Jahren einen Schwerpunkt im Strafrecht habe, war es mir wichtig, auch in diesem Bereich meine Dissertation zu verfassen. Die Veröffentlichung baut auf meiner Dissertation aus dem Jahr 2020 auf.“

Als ob ein Untreuevorwurf an sich nicht schon genug wäre, schließt sich direkt an die Kenntnis vom Beschuldigtenstatus meist die obligate Frage an – wie zahle ich meinen Verteidiger? Denn da die Wirtschaftsdelikte meist in die Zuständigkeit der Landesgerichte fallen, ist ein Anwalt nicht nur empfehlenswert, sondern sogar obligat. Hier beginnt zumeist die Diskussion mit der Rechtsschutzversicherung. Denn selbst wenn ein Freispruch erfolgt, ist dies meist erst nach Jahren der Fall und die eigenen Anwaltskosten fallen ohnedies an.

Auf den Vertrag kommt es an

Versichern kann man sich gegen die rechtlichen Folgen einer begangenen Straftat wie Untreue, Unterschlagung, Betrug oder betrügerische Krida nicht, wie KOBAN Südvers, eine der führenden Versicherungsmaklergruppen des Landes, betont.

Mag. Daniel Ladinig, Prokurist bei KOBAN Südvers

„In der Versicherungswirtschaft können Strafen bzw. die Folgen einer Straftat grundsätzlich nicht versichert werden, da dies den guten Sitten wiederspricht, der eigentliche Zweck einer Strafe ausbliebe und strafrechtlich relevantes Verhalten gefördert wird. Mit einer entsprechenden „Spezial-Straf-Rechts-
schutzversicherung“ besteht aber die Möglichkeit, bei Vorwurf eines begangenen Wirtschaftsdeliktes die anfallenden Kosten für die Verteidigung im Ermittlungs- und Strafverfahren zu versichern.“

Spezial-Straf-Rechtsschutzversicherung

Standardisierte Produkte auf Basis von ­Allgemeinen-Rechtsschutz-Bedingungen (ARB Deckungen) bieten Versicherungsschutz in der Regel nur für das Strafverfahren und umfassen nicht alle Delikte/Straftat­bestände. „Gleiches trifft auf qualifizierte Vergehen zu. Verbrechensdelikte können über standardisierte Rechtsschutzprodukte generell nicht versichert werden. Um Ver­sicherungsschutz bei vorgeworfenen (Wirtschafts-)Delikten zu erhalten, bedarf es einer umfassenden Spezial-Straf-Rechtsschutzversicherung. Diese kann entweder von einer juristischen Person (z. B. Unternehmen) abgeschlossen werden oder die natürliche Person (z. B. Geschäftsführer) schließt einen eigenständigen Versicherungsvertrag ab.“ Top-Produkte bieten bei hohen Ver­sicherungssummen (ab 300.000 Euro) bereits Versicherungsschutz im Ermittlungsverfahren und zwar ab der ersten behörd­lichen oder gerichtlichen Ermittlungshandlung.

„Versicherungsschutz besteht im Rahmen der versicherten Tätigkeit für Kosten der Verteidigung und des Zeugenbeistandes insbesondere in Verfahren wegen des Vorwurfs der Verletzung einer Vorschrift des Strafrechts, Verwaltungsstrafrechts sowie Disziplinar und Standesrechts“, erklärt Ladinig. Unter anderem werden Kosten für Öffentlichkeitsarbeit, Strafkautionen, Verfahrens-, Anwalts-, Sachverständigen-, Reise- oder Dolmetscherkosten im Ermittlungs- und/oder Strafverfahren übernommen. Die anfallenden Kosten werden in der Regel sofort übernommen und nicht erst nach Beendigung des Verfahrens. Eine Rückzahlungspflicht für übernommene Kosten gibt es nur nach rechtskräftiger Verurteilung einer Vorsatztat.

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