Foto: pixabay/Bru-nO
Wirtschaft
03.11.2022

WK: Energiekosten­zuschuss für Unternehmen

Ab 7. November 2022 können energieintensive Unternehmen die Förderung beantragen.

Mit dem Energiekostenzuschuss werden Unternehmen mit einer Förderung in der Höhe von 30 Prozent ihrer Mehrkosten für Strom, Erdgas und Treibstoffe unterstützt. Insgesamt stehen 1,3 Milliarden Euro zur Verfügung.

„Damit energieintensive Unternehmen auch während der aktuell schwierigen Situation auf den Energiemärkten weiterhin ihre Liquidität aufrecht erhalten können und wettbewerbsfähig bleiben, wurde der Energiekostenzuschuss auf den Weg gebracht.“, so Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher.

Voranmeldung ab 7. November möglich

Die gesetzliche Grundlage für die Fördermaßnahme wurde im Oktober beschlossen - die Bundesregierung will damit energieintensive Unternehmen und Firmen unterstützen. Aktuell liegen die Förderrichtlinien bei der EU-Kommission zur sogenannten Notifikation - einer verpflichtenden Genehmigung, welche in den nächsten Tagen erwartet wird. Ziel ist eine rasche Abwicklung des Energiekostenzuschusses, daher ist eine Voranmeldung bereits ab Montag, dem 7. November 2022 möglich. „Die Voranmeldung im aws Fördermanager erfordert nur wenige Stammdaten und ist für die spätere Antragstellung verpflichtend.“, so Kocher.

Förderung läuft über die Förderbank des Bundes

Abgewickelt wird der Zuschuss im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft von der aws, der Förderbank des Bundes. Unternehmen erhalten im Zuge der Voranmeldung eine Absendebestätigung und Informationen über einen Zeitraum für die formale Antragseinreichung. Der Förderzeitraum reicht von 1. Februar 2022 bis 30. September 2022. Die Auszahlung erfolgt auf Basis der bei Antragstellung vorgelegten Unterlagen. Je nach Förderstufe werden Unternehmen mit 2.000 Euro bis zu 50 Mio. Euro unterstützt. Pro Unternehmen kann nur ein Antrag gestellt werden.

Schlagwörter