Foto: Österr. Parlamentsdirektion
Gesundheit
09.12.2022

Zum Int. Tag der Menschenrechte

Die Volksanwaltschaft mahnt, dass es noch Defizite bei der Umsetzung der Menschenrechte in Österreich gibt.

Die Abschaffung von Netzbetten in Psychiatrien, vermehrte Besuchsmöglichkeiten in Justizanstalten oder die Schließung desaströser Betreuungseinrichtungen zählen zu den Erfolgen der Volksanwaltschaft. Trotzdem gibt es weiteren Handlungsbedarf.

Personalmangel in der Pflege ist kritisch

„Es gibt kaum ein Pflegeheim, wo wir keine Menschenrechtsverletzungen feststellen müssen“, berichtet Volksanwalt Bernhard Achitz aus der Menschenrechtskontrolle der Volksanwaltschaft. Diese sollte eigentlich präventiv sein und dafür sorgen, dass es gar nicht erst zu Verstößen gegen die Menschenwürde kommt. „Mittlerweile melden sich aber regelmäßig Beschäftigte aus der Pflege bei der Volksanwaltschaft und bitten um Kontrollen, weil sie nicht mehr weiterwissen. Denn der Grund für Menschenrechtsverletzungen ist in den meisten Fällen Personalmangel. Hier sind Bund und Länder dringend gefordert, etwas zu unternehmen.“ Das gelte für alle Care-Bereiche – auch in Kinder- und Jugend-WGs ist das sozialpädagogische Personal knapp, auch in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen oder in Spitälern fehlen Fachkräfte. Achitz: „Personalmangel darf aber nie die Ausrede für Menschenrechtsverletzungen sein.“

Weitere Schritte im Strafvollzug nötig

Volksanwältin Gaby Schwarz: „Wir haben zwar bereits Einiges erreicht was die Verbesserung der menschenrechtlichen Situation in unterschiedlichen Bereichen betrifft, dennoch wollen wir uns damit nicht zufriedengeben. Ich erwarte mir von einem Land wie Österreich, in allen Bereichen des Lebens Vorbild im Bereich der Menschenrechte zu sein. Dringenden Verbesserungsbedarf sehe ich zum Beispiel beim Strafvollzug. Da geht es nicht nur um die Frage der entsprechenden Unterbringung, sondern zum Beispiel auch um die Frage der Suizidprävention. Mit der Einrichtung einer bundesweiten Kommission für den Straf- und Maßnahmenvollzug haben wir als Volksanwaltschaft einen ersten Schritt gesetzt, noch genauer hinzuschauen.“

Präventive Menschenrechts­kontrolle

Ergebnis dieser präventiven Menschenrechtskontrolle sind Empfehlungen der Volksanwaltschaft an den Gesetzgeber, dort wo Verbesserungspotentiale festgestellt worden sind. „Von der Empfehlung bis zu ihrer tatsächlichen Umsetzung kann es mitunter aber länger dauern“, so Volksanwalt Walter Rosenkranz. „Hier ist es Sache der Volksanwaltschaft, daran zu erinnern, und damit zu einer kontinuierlichen Verbesserung der Menschenrechte in Österreich beizutragen“, setzt Rosenkranz fort.

Auf nationaler Ebene ist die Volksanwaltschaft seit Juli 2012 auch für den Schutz und die Förderung der Menschenrechte in Österreich zuständig. Beratend steht der Volksanwaltschaft dabei ein Menschenrechtsbeirat zur Seite, der sich aus Vertretern von Ministerien, der Bundesländer und der Zivilgesellschaft (NGOs) zusammensetzt. Die Aufgabe der Volksanwaltschaft ist damit die präventive Menschenrechtskontrolle in Einrichtungen, in denen es zum Entzug oder zur Einschränkung der persönlichen Freiheit kommen kann, etwa in Justizanstalten oder Pflegeheimen. Diese Kontrollfunktion wird von den sieben von der Volksanwaltschaft eingerichteten Experten-Kommissionen ausgeübt. Der Großteil dieser Besuche erfolgt hierbei unangekündigt.

Die Kommissionen formulieren in Folge konkrete Empfehlungen zur Beseitigung der festgestellten Defizite. Die Liste an Empfehlungen ist auch auf der Internetseite der Volksanwaltschaft abrufbar. www.volksanwaltschaft.at

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