Mag. Isabel Grün, Steuerberaterin und Mitglied im Arbeitskreis Kärnten KSW. Foto: KSW
Wirtschaft
21.09.2022

Energiekosten-Zuschuss für Unternehmen

Anlässlich der steigendenden Energiepreise, wurde der Energiekostenzuschuss bereits im Juli beschlossen. Nun sollen auch energieintensive Unternehmen ihre Anträge bald einreichen können. Eine Antragstellung gilt für den Herbst als wahrscheinlich.

Expertentipp: Mag. Isabel Grün, Steuerberaterin und Mitglied im KSW Kärnten Arbeitskreis

Als energieintensive Unternehmen werden jene Unternehmen bezeichnet, deren Energie- und Strombeschaffungskosten mindestens 3,0 % des Produktionswertes betragen oder die zu entrichtende nationale Energiesteuer mindestens 0,5 % des Mehrwertes beträgt. Die genaue Definition des Produktionswertes und Mehrwertes, finden sich in einer EU-Verordnung.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Mehraufwendungen, die energieintensiven Unternehmen für den betriebseigenen Verbrauch von Treibstoffen, Strom und Gas ab 1.2.2022 entstehen. Begünstigte Zuschusswerber sind bestehende energieintensive Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Österreich.

Durch das neu geschaffene Unternehmens- Energiekostenzuschussgesetz (kurz UEZG) können energieintensive Unternehmen für den Förderzeitraum vom 1.2.2022 bis 31.12.2022 einen Energiekostenzuschuss, der als ein nicht rückzahlbarer Aufwandszuschuss ausgestaltet ist, in der Höhe von bis zu EUR 400.000,- bzw. je nach Betroffenheit der Branche auch mehr an Zuschuss lukrieren. Der Förderantrag ist beim aws zu stellen. Zur Förderungsauszahlung kommt es nach erfolgter Antragstellung und -abrechnung. In einer eigens dafür definierten Richtlinie werden die Voraussetzungen der Förderhöhe und -bedingungen geregelt.

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