© andreas160578 / pixabay
Umwelt
25.03.2024

Kärnten präsentiert neue PV­-Verordnung und Energiewende­gesetz

Um die Energiewende voranzutreiben, werden die gesetzlichen Grundlagen in Kärnten adaptiert.

Ein erstes Maßnahmenpaket wurde von LHStv. Gruber, LR Schuschnig und LAbg. Seymann kürzlich vorgestellt. Mit einer neuen Photovoltaik-Verordnung und einem Energiewende-Gesetz soll der Erneuerbaren Ausbau in Kärnten erleichtert werden. Zentral dabei ist die Verankerung des übergeordneten öffentlichen Interesses. Sensible Landschaftsräume, wie rote Gefahrenzonen oder Naturschutzgebiete, bleiben weiterhin vor Verbauung durch Energieanlagen geschützt.

Energiewende als Standortfaktor und Versorgungs­thema

Vereinfachung und Beschleunigung der Energiewende, mehr regionale Eigenversorgung mit Alternativenergie und der sorgsame Umgang mit Kärntner Boden sind die gemeinsamen Ziele. „Wir wollen Kärnten resilienter machen im Bereich der Energieversorgung. Nicht einige wenige, sondern möglichst viele – vom kleinen Unternehmen bis hin zu Eigenheimbesitzern oder Landwirten – sollen von der Kärntner Energiewende profitieren“, betonte LHStv. Martin Gruber. Energie-Landesrat Sebastian Schuschnig spracht von einem „wichtigen Paket für den Wirtschaftsstandort, um mehr Tempo beim Erneuerbaren-Ausbau zu ermöglichen.“ Es sei innerhalb der Koalition gelungen, bürokratische Hürden abzubauen und überbordende Vorschriften zurückzudrängen. „Das ist eine Trendwende in der Energiepolitik. Das Ermöglichen von Projekten steht endlich klar im Fokus.“ Weitere Maßnahmen sind bereits in Arbeit.

Weniger Bürokratie, mehr Dynamik

Die neue Photovoltaik-Verordnung wird ein Vielfaches der bisherigen Potenzialflächen ermöglichen. Eigenversorgung, der Wegfall von Widmungsverfahren, aber auch der Schutz wertvoller Böden sind hier klare Schwerpunkte – eine völlig andere Vorgehensweise als in anderen Bundesländern, sozusagen ein „Kärntner Weg“. So wird es für zahlreiche PV-Anlagen in Zukunft überhaupt keine Widmung mehr brauchen: „Alleine damit stehen auf einen Schlag weit über 3.000 Hektar an Potenzialflächen widmungsfrei für Photovoltaik-Anlagen in Kärnten zur Verfügung“, so Gruber. Das werde zu mehr Dynamik und einem Ausbauschub für Photovoltaik in Kärnten sorgen.

Erneuerbaren Ausbau liegt im öffentlichen Interesse

So genannte Grünland-PV-Anlagen werden nun zugelassen, brauchen allerdings ein Widmungsverfahren und sind mit einem Maximalausmaß von vier Hektar begrenzt. Wertvolle Agrarflächen für die Lebensmittelversorgung werden ausgewiesen und vor Verbauung geschützt. Gleichzeitig werden jedoch Agri-PV-Anlagen erlaubt, „wenn die Fläche sowohl für die Energieerzeugung als auch für die Landwirtschaft genutzt wird“, so Gruber. Eingebettet sind diese neuen Bestimmungen in ein Energiewende-Gesetz, das den Ausbau erneuerbarer Energie beschleunigen soll. Vier Gesetzesmaterien (Raumordnungsgesetz, Bauordnung, Elektrizitätsgesetz und Elektrizitätswirtschaftsgesetz) werden aufeinander abgestimmt, um Verfahren zu reduzieren und zu vereinfachen. Entscheidend ist laut Schuschnig, dass erstmals gesetzlich festgelegt wird, dass Anlagen für erneuerbare Energie im überwiegenden öffentliche Interesse liegen. „Das ist ein wesentlicher Hebel, um Projekte durchzubringen, die bisher vielfach gescheitert sind“, so Schuschnig.

Vereinfachung der Verfahren

Ebenfalls neu: Alle Erneuerbaren-Anlagen sind nach dem Baurecht nur mehr anzeigepflichtig, lange Bauverfahren entfallen komplett. Auch der Schwellenwert für die Bewilligungspflicht im Elektrizitätsrecht wird von 5 kW auf 500 kW angehoben. „Damit werden in Zukunft hunderte Verfahren einfach entfallen. Kärnten wird damit vom strengsten zu einem der liberalsten Bundesländer in dieser Thematik“, betont der Energiereferent. Auch doppelte Verfahren werden abgeschafft. Künftig wird keine eigene elektrizitätsrechtliche Bewilligung mehr notwendig sein, wenn beispielsweise bereits eine gewerbe-, abfall-, wasser-, seilbahn- bzw. eisenbahnrechtliche Bewilligung besteht.

Sorgsamer Umgang mit der Natur

Dass sensible Landschaftsräume, wie etwa rote Gefahrenzonen oder Naturschutzgebiete, weiterhin vor Verbauung durch Energieanlagen geschützt bleiben, hob Landtagsabgeordneter Seymann hervor. Er betonte aber auch die Rolle der Gemeinden bei den Widmungen für Grünland-PV-Anlagen: „Den Gemeinderäten kommt hier eine besondere Verantwortung zu. Deshalb ist ein wesentlicher Aspekt der neuen Verordnung die Möglichkeit für Gemeinden, privatrechtliche Vereinbarungen mit Betreibern zu schließen, z.B. um einen eventuellen Abbau einer Anlage nach deren Außerbetriebnahme zu regeln, aber auch um Grundstücksspekulationen zu verhindern.“

Kärntens Weg zur Energie­unabhängigkeit

An der neuen Energiestrategie wird parallel bereits gearbeitet. Darauf aufbauend wird auch auch das Thema Windkraft behandelt. Auch EU-Vorgaben (RED III) verpflichten dazu, langfristig noch mehr Erleichterungen für die Genehmigung von Energieanlagen vorzunehmen. „Wir wären jedenfalls schon weiter, wenn das Klimaministerium uns beim geplanten EABG nicht weiter im Dunkeln lassen würde. Viele Maßnahmen liegen in der Schublade, solange die Klimaministerin nicht für Klarheit sorgt“, betont Schuschnig.

© Büro LHStv. Gruber
Schlagwörter