Foto: Jost & Bayer
Wirtschaft
24.08.2021

Nach 13 Jahren gekündigt: AK erkämpft Abschlagszahlung

Per Telefon und ohne Angabe von Gründen wurde eine Kärntnerin nach 13 Jahren gekündigt. Die Arbeiterkammer zog vor Gericht und erstritt eine Abschlagszahlung. 

Eine in Teilzeit beschäftigte Kärntner Arbeitnehmerin wurde nach 13 Jahren plötzlich und ohne Angaben von Gründen gekündigt. Zuvor wurde der Frau noch Kurzarbeit in Aussicht gestellt. Nach der Kündigung, die vom Arbeitgeber per Telefon ausgesprochen wurde, wandte sich die Dienstnehmerin an die Experten des Arbeitsrechts der Arbeiterkammer Kärnten. "Langjährige Treue sollte belohnt werden und nicht mit einer Kündigung enden. Der Rechtsschutz der Arbeiterkammer Kärnten hilft allen AK-Mitgliedern kostenlos“, so AK-Präsident Günther Goach. 

Kündigung sozial ungerechtfertigt

Nach eingehender Prüfung des Sachverhalts wurde die Kündigung gerichtlich angefochten: „Aufgrund der schlechten Chancen am Arbeitsmarkt in naher Zukunft eine neue Arbeitsstelle zu finden sowie die Betreuungspflicht eines minderjährigen Kleinkindes, wurde die Kündigung als sozial ungerechtfertigt eingestuft“, so Wolfram Wiegele, AK-Arbeitsrechtsexperte. Eine Abschlagszahlung in der Höhe von 33.600 Euro und eine Ausstellung eines qualifizierten Dienstzeugnisses konnte von der Arbeiterkammer für die Dienstnehmerin erstritten werden. 

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