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Wirtschaft
31.10.2020

Das Wettbewerbsrecht - das große Unbekannte

Das Team der Kanzlei Fink+Partner Rechtsanwälte mit Sitz in Klagenfurt steht in allen Belangen des Wettbewerbsrechts beratend zur Verfügung.

Als Teil des Wettbewerbsrechts beschäftigt sich das Lauterkeitsrecht mit den Spielregeln des fairen Wettbewerbs zum Schutz der Konsumenten, aber auch der Mitbewerber und gewährt diesen auch direkte Ansprüche gegen Unternehmer,
die gegen das Lauterkeitsrecht (konkret gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) verstoßen. Ein weiterer Teil des Wettbewerbsrechts ist das Kartellrecht, welches sich mit allenfalls unzulässigen Preisab­sprachen zwischen Unternehmen beschäftigt und ebenfalls zum Schutz von Kunden und Mitbewerbern Monopolstellungen und Preisbindungen verhindern soll.

Viele Unternehmer beschäftigen sich mit Themen des Lauterkeitsrechtes lediglich am Rande; ganz nach dem Motto: „Solange Kunden kaufen, ist alles recht“. Dabei wird aber übersehen, dass ein Verstoß gegen das Lauterkeitsrecht auch massive finanzielle Folgen für das Unternehmen haben kann. Im Wesentlichen wird durch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb aggressive und irreführende Werbung verboten. Beispielsweise ist es nicht erlaubt, mit Spitzenstellungen („Nummer 1“, „beliebtester Tee“, „billiger als alle anderen“ etc.) zu werben, wenn man nicht beweisen kann, dass man diese Spitzenstellung auch tatsächlich innehat. Ebenso ist es verboten, im Wege der Produktverpackungen zu täuschen (sogenannte „Mogelpackung“), indem beispielsweise 50 % eines Kartons/einer Verpackung unbefüllt bleiben.

Verstößt ein Unternehmen gegen das Lauterkeitsrecht, so steht nicht nur dem Verbraucher ein Anspruch auf Unterlassung oder Schadenersatz zu, sondern insbesondere auch dem Mitbewerber. Besonders unangenehm kann es für ein Unternehmen sein, wenn der Mitbewerber auch die Veröffentlichung eines verurteilenden Urteils auf Kosten des verurteilten Unternehmens besteht. Bei einer Veröffentlichung in einer österreichweiten Zeitung, können die Kosten hierfür auch sehr hoch werden.

Im Gegensatz zum Lauterkeitsrecht sollen mit dem Kartellrecht insbesondere Preisabsprachen zwischen Unternehmen verhindert werden. Die Bundeswettbewerbsbehörde prüft aber auch Zusammenschlüsse von Unternehmen, die zu einer Monopolstellung führen würden und kann Derartiges auch verhindern (Fusionskontrolle). Insbesondere für Konkurrenten besteht die Möglichkeit, Anzeigen beim Kartellgericht oder der ­Bundeswettbewerbsbehörde einzubringen, wobei die Bundeswettbewerbsbehörde gesetzlich mit umfangreichen Prüfrechten (Hausdurchsuchungen, Beschlagnahme von Computern etc.) ausgestattet ist. Bei Ver­stößen gegen das Kartellgesetz drohen den Unternehmen massive Geldstrafen, bis zu 10 % des Jahresumsatzes.

Unternehmen sind daher in dieser Hinsicht zu sensibilisieren und stehen wir gerne bereits vor Einleitung eines Gerichts- oder Verwaltungsverfahrens beratend zur Seite, vertreten aber auch mit jahrelanger Erfahrung vor Gerichten und Behörden.

Credit: Fink + Partner Rechtsanwälte
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