Freiwillige Sanitäter dürfen an ihrem eigenen Arbeitsplatz unter gewissen Voraussetzungen Corona-Abstriche durchführen. – Foto: ÖRK/Nadja Meister
Gesundheit
25.02.2021

Freiwillige Sanitäter dürfen am Arbeitsplatz Corona-Abstriche durchführen

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für diese Tätigkeit wurden geschaffen. Zusatz-Ausbildung als Tester ist nötig.

Neben der Corona-Impfung sind Corona-Tests essenziell in der Pandemie-Bekämpfung in Österreich. Doch um die Anzahl der Testungen zu steigern, braucht es auch Personal, das diese durchführen darf. In Zukunft dürfen freiwillige Sanitäter an ihrem eigenen Arbeitsplatz – unter bestimmten Voraussetzungen – Abstriche abnehmen.

Kärntens Rotkreuz-Präsident Peter Ambrozy erklärt: "Wir haben uns entschlossen, für diese Tätigkeit unserer Sanitäter die rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, damit unsere Freiwilligen an ihrem Arbeitsplatz ihre Arbeitgeber unterstützen können, wenn dies gewünscht ist. Damit wollen wir gewährleisten, dass noch mehr Testungen durchgeführt werden können und wir so einen weiteren Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie leisten."

Sanitäter brauchen Zusatz-Ausbildung

Eigentlich wäre das nämlich nicht möglich. Denn laut Sanitäter-Gesetz dürfen Rettungssanitäter ihren Beruf nur in Rettungsorganisationen oder Einrichtungen einer Gebietskörperschaft (unter bestimmten Voraussetzungen) ausüben.

Nun ist es aber möglich – mit Rettungssanitäter-Ausbildung und Zusatz-Ausbildung als Tester.

Das Rote Kreuz Kärnten in Corona-Zeiten

Beachtliche Zahlen kann das Kärntner Rote Kreuz in Corona-Zeiten vorweisen: rund 300.000 Corona-Abstriche seit Pandemie-Beginn, mehr als 6.000 Transporte von Personen mit Corona oder Verdacht auf Corona, erhöhter Personalbedarf von knapp 100 Personen pro Tag wegen zusätzlicher Leistungen …

Das Rote Kreuz betreibt derzeit 31 mobile und stationäre Teststellen.

Freiwillige Sanitäter dürfen an ihrem eigenen Arbeitsplatz unter gewissen Voraussetzungen Corona-Abstriche durchführen. – Foto: ÖRK/Nadja Meister
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