Gemeinsamer Appell der Sparte Handel und der Gewerkschaft GPA zur Sonntagsöffnung ab Mai – Foto: Pixabay/paulbr75
Wirtschaft
22.04.2021

Gemeinsamer Appell zur Sonntagsöffnung ab Mai

Die Sparte Handel der Wirtschaftskammer (WK) und die Gewerkschaft GPA fordern Handelsbetriebe auf, im Mai sonntags und feiertags nur dann zu öffnen, wenn es auch wirtschaftlich Sinn macht.

Ab Mai dürfen Geschäfte in Tourismusgebieten auch an Sonn- und Feiertagen wieder aufsperren. Weil wir uns aber in Corona-Zeiten befinden, richten die Wirtschaftskammer (WK) – Sparte Handel – und die Gewerkschaft GPA einen Appell an die Handelsunternehmen: Nur dann aufsperren, wenn es sich wirtschaftlich aus rechnet. Das müsse für jeden Standort extra beurteilt werden. Denn was ist, wenn keine Touristen kommen?

Gesetzliche Regelung

Für Arbeitnehmer gilt: Handelsunternehmen, die ihre Verkaufsstelle nach der Verordnung an Sonn -und Feiertagen offen halten und dabei Arbeitnehmer beschäftigen, haben dies dem Arbeitnehmer spätestens zwei Wochen vorher mitzuteilen. Diese haben das Recht, binnen drei Tagen nach Zugang dieser Mitteilung die Arbeitsleistung abzulehnen. Kein Arbeitnehmer darf wegen der Ablehnung der Arbeitsleistung an Sonn -und Feiertagen benachteiligt werden. Die Arbeitsleistung an Sonn- und Feiertagen muss mindestens vier zusammenhängende Stunden betragen und ist mit einem Überstundenzuschlag von 100 Prozent abzugleichen.

Keine Zutrittstests im Handel

Da im Handel keine Corona-Cluster bemerkbar sind, freuen sich Raimund Haberl, Obmann der Sparte Handel, und GPA-Vorsitzender Gerald Loidl: "Für den Kärntner Handel ist die Absage an Zutrittstests eine positive Nachricht. Wir freuen uns, dass damit die für den Handel so wichtigen Impulskäufe möglich sein werden und es in dieser ohnehin extrem herausfordernden Situation zu keiner weiteren Belastung kommt."

Gemeinsamer Appell der Sparte Handel und der Gewerkschaft GPA zur Sonntagsöffnung ab Mai – Foto: Pixabay/paulbr75
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