Fotocredit: AK/Helge Bauer
Wirtschaft
17.02.2023

Kärntens Arbeitnehmer-Förderungs­beirat zog Bilanz

Die Fördermaßnahmen reichen von Fahrtkosten und Weiterbildung bis hin zur Lehre.

LHSTv. Schaunig zog mit AK-Präsident Goach und Beiratsvorsitzender Hochstetter-Lackner die Bilanz aus fünf Jahren Arbeitnehmerförderung. Das Jahresbudget beträgt 5,4 Mio. Euro, wobei die Fördermaßnahmen von Fahrtkosten und Weiterbildung bis hin zur Lehre reichen.

Verbesserungen für Arbeitnehmer

Der Kärntner Arbeitnehmerförderungsbeirat (ANF-Beirat) führt Beratungen der Kärntner Landesregierung in Angelegenheiten der Arbeitnehmer, vor allem in der Fahrtkostenunterstützung und der Aus- und Weiterbildung durch. „In den vergangenen fünf Jahren konnten zahlreiche Verbesserungen für die Arbeitskräfte in Kärnten erreicht werden. Ich möchte mich bei den Mitgliedern des Beirates für die engagierte Beratung bedanken, ohne die ein derart gezielter, auf die Bedürfnisse der Gesellschaft abgestimmter Einsatz des jährlichen Budgets von ca. 5,4 Millionen Euro nicht möglich wäre“, so Arbeitsmarktreferentin LHStv.in Gaby Schaunig.

Verlängerung Fahrtkosten­zuschuss

„Besonders freut es mich mitteilen zu dürfen, dass die vorzeitige Auszahlung des Fahrtkostenzuschusses für den öffentlichen Verkehr, die 2022 als teuerungsbedingte Unterstützungsinitiative zur Entlastung eingeführt wurde, für 2023 verlängert wurde,“ verkündete Schaunig. Zudem wurden die Förderbeträge 2023 für den Individualverkehr um 50 Prozent erhöht. In den vergangenen fünf Jahren erfolgt eine Auszahlung von 8,87 Millionen Euro an Fahrtkosten für Kärntens Pendler. Seit 2018 wurden insgesamt durchschnittlich 13.803 Anträge pro Jahr für Fahrtkostenzuschüsse in der Arbeitnehmerförderungsstelle in der Arbeiterkammer Kärnten bearbeitet.

Öffentlicher Verkehr im Trend 

„Im Durchschnitt erhielt jeder Antragsteller 120 Euro für den Individualverkehr, also für die Fahrt mit dem Auto. Im öffentlichen Verkehr wurden durchschnittlich 690 Euro ausbezahlt – der Trend geht in Richtung öffentlichen Verkehr, der bis zu 100 Prozent gefördert wird“, machte die Vorsitzende des ANF-Beirats , Irene Hochstetter-Lackner, aufmerksam: „Unsere Berichte zeigen, dass die Förderungen eine hohe Treffsicherheit für Arbeitnehmer haben, die eine Unterstützung benötigen. Die Teuerungswelle bei Mobilität trifft diese Menschen besonders.“ „Der Fahrtkostenzuschuss ist eine wichtige Unterstützung für Kärntner Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, denn jeder zweite muss aufgrund der Topografie und der frühen Arbeitszeiten zur Arbeit mit dem Auto pendeln“, betonte AK-Präsident Günther Goach.

Effiziente Förderungsmaßnahmen

Der ANF-Beirat und Territorialen Beschäftigungspakt für Kärnten (TEP) ermöglicht den Austausch effizienter und bedarfsorientierter Fördermaßnahmen. Beispielsweise erfolgte nach Ausbruch der Coronapandemie eine Anhebung der Weiterbildungsförderung für Kurskosten: Personen, die länger als drei Monate in Kurzarbeit waren, mussten 50 % weniger Kostenaufwand betreiben. „Dadurch konnten sich Menschen in der Kurzarbeit Weiterbildungen leisten“, erklärte Schaunig. Für Lehrlinge, Personen bis zum 25. Lebensjahr, Wiedereinsteiger sowie Personen über 50 Jahre wurde ebenso eine Förderung der Kurs- und Prüfungskosten in Höhe von 75 Prozent ausgeschrieben. „Darüber hinaus zählen Weiterbildungen im Pflegebereich, die über 100 Stunden umfassen, zu den Maßnahmenschwerpunkten mit einem Förderquotienten von 50 Prozent“, so die Arbeitsmarktreferentin. 

Qualitätsstandard der Lehre  

Dem Beirat ist jedoch auch die qualitative Absicherung der Lehrlingsausbildung wichtig. Ein Beispiel dafür ist die seit 2020 bestehende Förderung der Teilnahme an Berufswettbewerben. Zudem werden investive Maßnahmen in betriebliche Lehrwerkstätten, die Entsendung von Lehrlingen in zwischenbetriebliche Lehrwerkstätten für Klein- und Mittelbetriebe (KMU), betriebliche Fremdsprachenausbildung sowie die „Lehre mit Matura“ gefördert. „Damit kann der Qualitätsstandard der Lehre nachhaltig angehoben werden, um den Kärntner Fachkräftenachwuchs auf die kommenden Herausforderungen bestmöglich vorzubereiten und entsprechend zu qualifizieren“, erklärten Schaunig und Hochstetter-Lackner.

Key-Facts:

  • Insgesamt wurden 29 Förderungen für investive Maßnahmen in Lehrwerkstätten von Unternehmen genehmigt
  • Ca. 2000 Personen erhielten eine Förderung für Lehre mit Matura
  • Über 7000 Personen wurden bei ihrer beruflichen Weiterbildung unterstützt
  • Über 68.500 Fahrtkostenzuschüsse kamen zur Auszahlung
  • Die Förderbeträge für den Individualverkehr wurden 2023 um 50 Prozent erhöht!

Fotocredit: AK/Helge Bauer

Schlagwörter