Wichtige Punkte wurden heute in der Kärntner Regierungssitzung beschlossen. – Foto: Pixabay/jarmoluk
Wirtschaft
23.03.2021

Neues Kärntner Raumordnungsgesetz und neue Bauordnung beschlossen

Zwei ganz zentrale Punkte standen heute auf der Agenda der Kärntner Regierungssitzung: eine große Novelle der Kärntner Bauordnung und das neue Raumordnungsgesetz.

In der heutigen Regierungssitzung wurde der Gesetzesentwurf für ein neues Raumordnungsgesetz behandelt. Die Schwerpunkte: Vielfalt der Kärntner Landschaft bewahren, freien Zugang zu Seen, öffentlichen Gewässern und Naturschönheiten sichern, Schutz vor Naturgewalten und vermeidbaren Umweltbelastungen, existenzfähige bäuerliche Land- und Forstwirtschaft erhalten, Gebiete mit nutzbaren Wasser- und Rohstoffvorkommen von Nutzungen freihalten, die eine künftige Erschließung verhindern würden, Vermeidung von Zersiedelung.

Massive Beschränkung für Einkaufszentren

Der zuständige Landesrat Daniel Fellner informierte über Möglichkeiten für Gemeinden, gewidmetes und doch unbebautes Bauland einer Bebauung zuzuführen. Eine Mobilisierungsabgabe werde es nicht geben, wohl aber Befristungen und Folgewidmungen, damit der Leitspruch "Grundbuch statt Sparbuch" nicht mehr so attraktiv ist. Für Einkaufszentren formulierte Fellner: "Neue EKZ mit mehr als 600 Quadratmetern dürfen künftig nur noch in Orts-und Stadtkernen errichtet werden."

Kampf gegen Zweitwohnsitze

Auch Zweitwohnsitzen sagt man den Kampf an – durch eine klare Abgrenzung von touristischen und Freizeit-Nutzungen. Für Freizeit-Nutzungen wird es schwieriger, eine Widmung zu erhalten. Weiterhin möglich bleibt hingegen das Wohnen auf Hofstellen im ländlichen Bereich und rechtlich gedeckt ist künftig das Weiterwohnen nach der möglichen Auflassung einer Landwirtschaft. Zu den Rückwidmungen sagte Fellner: "Das ist kein Aufreger, es gibt im Gesetz nicht viel Neues dazu, weil beispielsweise unbebautes Bauland nach 25 Jahren schon mit der alten Rechtslage entschädigungslos rückgewidmet werden konnte."

Novelle der Bauordnung

Auch die Novelle der Bauordnung wurde heute beschlossen. Sie soll Bauverfahren beschleunigen und weniger Bürokratie mit sich bringen. Der zuständige Landesrat Sebastian Schuschnig dazu: "Im Fokus stehen Vereinfachungen im Sinne der Bauherren und der Bauwirtschaft, besonders jetzt in Zeiten der Krise."

Wesentliche Punkte der Novelle:

  • Erleichterungen bei kleineren Bauvorhaben oder Sanierungen (z. B. kein Bauverfahren mehr bei Errichtung von Einfahrten und Terrassen, Durchbruch von Außenwänden, Anbringung einer Außendämmung, Errichtung von Schwimmbad-Abdeckungen, Durch- und Abbrucharbeiten, Austausch von Fenstern) – in Zukunft reicht eine Mitteilung an die Gemeinde
  • Bauplakette entfällt
  • Daten, welche die Behörde bereits hat oder einfach ermitteln kann, sind durch den Bauwerber nicht mehr zu bringen (z. B. Anrainerverzeichnis)
  • Erleichterung bei Errichtung von Strom- und Wärmeversorgungssystemen (z. B. Aufhebung der Beschränkung der Fläche für Photovoltaik-Anlagen und Sonnenkollektoren auf Dächern, bei Freiflächenanlagen Entfall des Bauverfahrens bis zu einer Fläche von 100 Quadratmeter, kein Bauverfahren für leise Luftwärmepumpen)
  • keine Nachbesserung bei geringfügigen Abweichungen vom Bauplan nötig (z. B. etwas anderer Einbau von Fenstern)
  • Reduzierung von doppelten Verfahren
  • Rechtsmittelverfahren: Abschaffung der gemeindeinternen Beschwerde (Ausnahme: Klagenfurt und Villach), Anfechtung von Baubescheiden direkt beim Landesverwaltungsgericht
  • Ortsbildpflegekommission muss binnen vier Wochen entscheiden

Diese Änderungen begrüßt vor allem die Industriellenvereinigung (IV). IV-Präsident Timo Springer: "Die Liberalisierungsschritte in der Bauordnung sind eine wichtige Voraussetzung für den Neustart in und aus der Corona-Krise. Damit werden die Behörden von vielen Bagatellverfahren, wie etwa der Genehmigung von kleinen Photovoltaik-Anlagen, entlastet und können die Ressourcen besser auf die Beschleunigung der größeren Verfahren konzentrieren. Diese bringen neue Beschäftigung und Wertschöpfung für Kärnten und sorgen dafür, dass das Land schneller aus der Krise kommt."

Erhöhung des Corona-Budgets

Beschlossen wurde heute auch die Verdoppelung des Covid-Budgets für Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie von fünf Millionen Euro auf zehn Millionen Euro für das Haushaltsjahr 2021. Gesundheitsreferentin Beate Prettner begründet: "Besagte Fünf-Millionen-Euro-Grenze wird schon mit Ende des ersten Quartals erreicht sein. Es war also dringend erforderlich, den Budgetposten rasch aufzustocken."

Auch der Regierungsakt für zusätzliches Personal für das Contact Tracing wurde heute eingebracht – mehr dazu hier.

Weitere Beschlüsse der heutigen Sitzung:

  • Musikschul-Beiträge für das zweite Semester 2020/21 werden reduziert, dem Land Kärnten fehlen von Februar bis Juli 2021 Einnahmen von rund 590.000 Euro
  • Mittel für die Aktion "Digital fit für die Schule zuhause" (mehr dazu hier) wurden auf 276.000 Euro verdoppelt
  • 1,3 Millionen Euro pro Jahr für Unterstützungspersonal für autistische Kinder in Schulen sowie Schulassistenzen inklusive mobiler Dienste
Wichtige Punkte wurden heute in der Kärntner Regierungssitzung beschlossen. – Foto: Pixabay/jarmoluk
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