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Leben
22.04.2021

Pandemie rückt Familie in den Fokus

Unabhängig vom Lebensstil hat die Pandemie viele Herausforderungen gebracht. Die Gestaltung des persönlichen Lebensbereichs steht im Fokus. ExpertInnentipp von Mag. Katharina Kostmann, Substitutin des öffentlichen Notars Mag. Manfred Mostögl in Wolfsberg. (Anzeige)

Lebensgemeinschaft und Ehe – ein Unterschied wie Tag und Nacht

Gesellschaftlich sind Ehe und Lebensgemeinschaft gleichermaßen anerkannt. Rechtlich sind die Unterschiede aber enorm. Infolge fehlender gesetzlicher Regelungen stellt sich spätestens bei der Geburt eines Kindes oder dem gemeinsamen Hausbau die Frage, ob die Ehe nicht die vernünftigere Entscheidung ist.

So ist etwa der Vater eines ledig geborenen Kindes nur berechtigt, dieses vom Kindergarten abzuholen, wenn die gemeinsame Obsorge gesondert geregelt wurde. Nichtentlohnte Leistungen im Rahmen der gemeinsamen Lebensgestaltung (z. B. Homeschooling) sind nur bei der Ehe als Beitrag zu beachten. Daher haben Lebensgefährten unabhängig von der Beziehungsdauer keinen Anspruch auf Unterhalt und Hinterbliebenenrente. Zudem haben Lebensgefährten ohne Testament de facto kein Erbrecht. Selbst Seitenverwandte gehen ihnen bei der gesetzlichen Erbfolge vor.

Die Ehe regelt nicht alles.

Die Ehe alleine ermächtigt etwa nicht zur Vertretung bei krankheits- oder unfallbedingtem Verlust der Entscheidungsfähigkeit. Die Errichtung einer Vorsorgevollmacht samt Patientenver­fügung ist daher bei Ehepaaren und Lebensgefährten gleicher­maßen relevant. Auch ist die Ehe keine Garantie. Zur Absicherung des Lebenswerks gilt es daher gerade bei der Ehe schon bei bestem Einvernehmen eine nachhaltige und klare Einigung für den Trennungsfall festzulegen.

Mag. Katharina Kostmann, Substitutin des öffentlichen Notars Mag. Manfred Mostögl in Wolfsberg.
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