LR.in Beate Prettner mit Valid Hanuna von der Pflegegewerkschaft - © LPD/Büro Prettner
Gesundheit
05.12.2023

Pflege in Kärnten: Weitere Maß­nahmen auf dem Weg

Das Land Kärnten hat für das Jahr 2024 Maßnahmen wie die Bereit­stellung von Hilfspersonal, die Weiter­entwicklung der „Alternativen Lebens­räume“ und die Einführung eines Modells zur Dienst­plan­sicherheit in der mobilen Pflege beschlossen.

Die wichtigsten Vorhaben zur weiteren Unterstützung und Sicherung der Pflege für das kommende Jahr wurden von der zuständigen Gesundheitslandesrätin Beate Prettner kürzlich im Rahmen einer Pressekonferenz präsentiert. So wird die Bereitstellung von Hilfspersonal zur Entlastung der Pflegekräfte für 2024 verlängert. Außerdem sollen „Alternative Lebensräume“ für Menschen bis Pflegestufe 3 weiterentwickelt sowie ein Modell zur Dienstplansicherheit in der Mobilen Pflege eingeführt werden. Weiterhin gesichert ist auch das Budget für die Ausbildungsprämie.

Entlastung in Pflegeheimen

Bereits im Vorjahr wurde in Kärnten der Einsatz von Hilfspersonal in den Pflegeheimen mit dem Ziel, die beschäftigten Pflegekräfte zu entlasten, beschlossen. „Es war und ist eine Maßnahme mit vollem Erfolg. Daher werden wir die bis 31. Dezember 2023 befristete Maßnahme verlängern“, kündigte Beate Prettner an.

Die Pflegeheime bestätigen durchwegs, dass das Hilfspersonal eine wesentliche Unterstützung darstellt. Übernommen werden dabei vorwiegend hauswirtschaftliche Tätigkeiten oder Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen, wie Essensausgabe, Wäsche waschen, Betten beziehen oder Unterstützung beim Besuchermanagement.

Die daraus resultierenden Mehrausgaben für die öffentliche Hand werden sich für das Jahr 2024 auf rund 5,2 Millionen Euro belaufen. Doch Prettner sieht eine win-win Situation für Heime wie Mitarbeiter:innen. „Damit sichern wir für 2024 die Weiterverwendung von 120 vollzeitbeschäftigten Hilfs- und Entlastungskräften“, erklärt sie. Der entsprechende Akt wurde in der Regierungssitzung bereits vorgelegt.

„Alternative Lebensräume“

Weiterentwickelt werden sollen auch die bereits bestehenden 20 „Alternativen Lebensräume“. Diese sind im ländlichen Raum angesiedelt, bieten ein familiäres Umfeld und betreuen Menschen bis zur Pflegestufe 3. Die Erfahrungen aus der Vergangenheit waren durchwegs positiv, denn diese Form der Betreuung stößt bei älteren Menschen, die nicht mehr zu Hause leben möchten, auf große Zustimmung. Daher wird dafür rund eine halbe Million Euro an Mehrkosten für das nächste Jahr budgetiert.

So sollen bis zu 100 Betreuungsplätze geschaffen werden. Bisher wohnten maximal sechs Personen zusammen. „Das wollen wir nun ändern und die Zulassung auf bis zu neun Personen ausweiten“, erklärte Prettner. Außerdem sollen die Betreiber bei längerer Abwesenheit des Bewohners einen höheren Ausfalls-Tagessatz erhalten. Dieser wird von 30 Euro auf knapp 42 Euro angehoben. „In Summe wollen wir damit die Alternativen Lebensräume für die Betreiber attraktiver machen“, so Prettner weiter.

Dienstplansicherheit in der mobilen Pflege

Neu gestartet wird mit 1. Jänner 2024 das in Kärnten entwickelte Modell zur Dienstplansicherheit in der Mobilen Pflege. „Gerade in der Mobilen Pflege kommt es immer wieder zu kurzfristigen Dienstübernahmen – aufgrund von Krankenständen, Pflegeurlauben, Neuaufnahmen von KlientInnen etc. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern macht das sehr zu schaffen“, berichtete Valid Hanuna von der Pflegegewerkschaft.

Zwar wird auch dieses Projekt kurzfristig Mehrkosten verursachen, langfristig sollen aber die Dienstpläne so stabiler geplant und auch eingehalten werden können. Denn gemäß Kollektivvertrag ist es seit 2022 verpflichtend, den Dienstplan in der mobilen Pflege bereits vierzehn Tage im Vorhinein zu fixieren. Was in der Theorie gut klingt, hat in der Umstzung seine Tücken. „In der Praxis ist es in diesem flexiblen Bereich nahezu unmöglich, den bereits zwei Wochen im Vorhinein fixierten Dienstplan einzuhalten“, so Hanuna.

Das Kärntner Modell sieht vor, jede Stunde, die über den eigentlichen Dienstplan hinausgehend übernommen wird, mit einem 50-prozentigen Zuschlag abzugelten. „Was sich zunächst als finanzieller Anreiz für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter niederschlägt, soll uns langfristig zum Ziel führen: nämlich Dienst nach Dienstplan“, sagte Prettner. Beglichen werden die Kosten in Form von Subventionen durch das Land an die jeweiligen Träger, die die Einsätze dokumentieren und nachweisen müssen.

Ausbildungsprämie weiter gesichert

Voraussetzung für die Realisierung dieser und anderer Maßnahmen ist jedoch, dass überhaupt ausreichend Pflegekräfte zur Verfügung stellen. Deshalb wurde bundesweit mit dem Pflegefondsgesetz auch die Ausbildungsprämie für die nächsten fünf Jahre abgesichert: „Die Ausbildungsprämie beträgt 600 Euro netto pro Monat, 12 Mal im Jahr. Wenn man sich in einem Anstellungsverhältnis zur Pflegefachassistenz ausbilden lässt, erhält man in Kärnten 1000 Euro netto pro Monat, 14 Mal im Jahr. Aktuell werden die Prämien von 1.081 Pflegeschülerinnen und Pflegeschüler in Anspruch genommen“, informierte die Gesundheitsreferentin.

Ebenso für die nächsten fünf Jahre abgesichert wurde der „Pflegebonus“: Dieser wird in Höhe von 2.460 Euro brutto (pro Jahr) an alle Pflegekräfte ausbezahlt.

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