Reparaturbonus: Aktion wird verlängert
Seit Juli 2020 wird die Reparatur von Elektrogeräten im Haushalt vom Land Kärnten gefördert. Der Reparaturbonus wird sehr gut angenommen. Nun verkündet Landesrätin Sara Schaar: "Deshalb werden wir das Budget für diese Fördermaßnahme noch einmal erhöhen und diese Aktion bis Ende des Jahres 2021 verlängern."
So kommt man zum Bonus
Via Online-Fomular (dieses findet man hier) kann man den Reparaturbonus beantragen. Pro Haushalt und Jahr ist eine Rückerstattung von 50 Prozent der Brutto-Reparaturkosten (maximal 100 Euro) möglich. Gefördert werden jene Reparaturen, die ein Gewerbebetrieb aus Kärnten durchführt. Dieser Betrieb muss auf www.reparaturfuehrer.at registriert sein. Die Rechnung kann man als Handy-Foto mit dem Antrag hochladen, sie darf nicht älter als 30 Tage sein. Aus Effizienz-Gründen können keine Anträge für Kühl- oder Gefriergeräte eingereicht werden.
Über 1.000 Förderanträge
Auf www.reparaturfuehrer.at sind bereits über 100 Kärntner Betriebe vertreten. Schaar: "Ich freue mich, dass die Akzeptanz des Reparaturbonus so hoch ist, seit Beginn des Jahres wurden schon über 1.000 Förderanträge gestellt und die dafür bereitgestellte Fördersumme wird schon jetzt vorsorglich aufgestockt." Das Land will durch den Reparaturbonus vermitteln, wie man wertvolle Ressourcen sparen kann. Zusätzlich werden Kärntner Betriebe unterstützt.
Weitere Informationen:
- www.reparaturfuehrer.at/kaernten
- Antragsformular: portal.ktn.gv.at/Forms/AFS/UW80 bzw. Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 8 – Umwelt, Energie und Naturschutz, Michaela Liendl, Tel.: 050 536 – 180 39, E-Mail: michaela.liendl@ktn.gv.at
