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Wirtschaft
12.09.2022

Reparaturbonus für Konsumenten

Hohe Inflation, begrenzte Ressourcen und Lieferschwierigkeiten bewirken bereits seit einiger Zeit ein Umdenken der Gesellschaft weg von schnelllebigen Produkten hin zu einem nachhaltigen Konsumverhalten. (Anzeige)

Seit Ende April 2022 können ­Privatpersonen mit Wohnsitz in ­Österreich einen Zuschuss für die Wiederinstandsetzung von elektrischen und elektronischen Geräten von 50 Prozent der Reparaturkosten (maximal 200 Euro pro Reparatur) beantragen. Um diese Umweltförderung zu erhalten, ist vom ­Kunden vor der Beauftragung eines Handwerkers auf ­www.reparaturbons.at ein sogenannter Reparaturbon digital zu erstellen. Dieser kann innerhalb von drei Wochen bei teilnehmenden Partnerbetrieben eingelöst werden.

Förderbare Reparaturen

Bei Bezahlung der Rechnung ist der Bon vorzulegen. Dieser wird vom Unternehmen auf Gültigkeit geprüft und direkt vom Zahlbetrag in Abzug gebracht. Wird ein beantragter Reparaturbon nicht eingelöst, so ­verfällt dieser nach drei Wochen. Nach erfolgreicher Einlösung bzw. nach dem Verfall kann wieder ein neuer Bon beantragt werden. Gefördert werden Instandsetzung (und Kostenvoranschläge) von Elektro- und Elektronikgeräten, die ­üblicherweise in ­privaten Haushalten verwendet ­werden. Klassische Anwendungsfälle sind z.B. die ­Reparatur von Kaffeemaschinen, Waschmaschinen, Fernsehgeräten, Smartphones, Notebooks, E-Bikes, Bohrmaschinen, usw. Nicht gefördert wird die Instandsetzung von Geräten, die zum Betrieb nicht erneuer­bare Energiequellen benötigen (z. B. PKWs, Benzin­rasenmäher) oder weiters auch Notstromaggregate, Photovoltaikanlagen, Waffen, etc. Eine detaillierte Aufstellung von Geräten, deren Reparatur förderbar ist, sowie eine Liste der explizit ausgenommenen Geräte sind auf www.reparaturbonus.at abrufbar.

Handwerker, die als Partnerbetriebe an dieser Förderaktion des Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) teilnehmen möchten, können unter ­Vorlage ihrer Gewerbeberechtigung bei der Kommunalkredit Public ­Consulting GmbH (KPC) auf betriebe.reparaturbonus.at einen Teilnahmeantrag stellen. Nach Überprüfung der Daten ­werden die Unternehmer automatisch in die Liste der teilnehmenden Partnerbetriebe aufgenommen.

Reparaturbonus beantragen

Die Refundierung der für die Privatkunden in Abzug gebrachten Förderung durch die Unternehmer erfolgt online bei der KPC. Dafür sind als Nachweis die ­Rechnung, eine Information zum reparierten Gerät, die Höhe des in Abzug gebrachten ­Reparaturbonus sowie der Reparaturbon des Kunden vorzulegen.
Die Förderung wird aus Mitteln der Europäischen Union finanziert und umfasst bis zum Jahr 2026 ein Volumen von insgesamt 130 Millionen Euro. Reparaturbons sind beantragbar, solange entsprechende Budget­mittel zur Verfügung stehen.

Steuertipp von Mag. Helga Oborny

© Aicher & Partner Steuerberater OG

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