Scheucher-Pichler: „Mit Hospiz- und Palliativgesetz sichern wir schwerkranken Menschen ein würdevolles Lebensende!“
„Durch den Ausbau der Übernahme der Hospiz und Palliativversorgung in die Regelfinanzierung ab 2022 setzen wir einen wichtigen Schritt, um Erwachsene, Kinder und Jugendliche ein würdevolles Lebensende zu ermöglichen. Aber auch für Senioren ist dieser Schritt sehr wichtig, da sie am Ende ihres Lebens auch allzu oft mit der Frage belastet sind, ob sie jemanden haben, der in den letzten Wochen, Tagen und Stunden für sie da ist, sie begleitet und ihre Hand hält“, so Abgeordnete Elisabeth Scheucher-Pichler in ihrer Rede im Hohen Haus.
Im Zeitraum von 2022 bis 2024 stehen insgesamt 324 Millionen Euro zur Verfügung. Das neue Gesetz ist das Resultat jahrelanger Bemühungen des Seniorenbundes und vieler sozialer Einrichtungen, welche schon lange Initiativen in diesem Bereich gesetzt haben. Bereits vor dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes zur Sterbehilfe und der damit einher gehenden Gesetzesänderung hat sich der Seniorenbund und der Hospiz-Dachverband für eine Stärkung des Hospiz- und Palliativbereiches stark gemacht. Auf diese Notwendigkeit wurde jetzt reagiert. Die Abgeordnete erfreue sich zudem der breiten Zustimmung im Parlament:“Das parteiübergreifende Bekenntnis zum Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung spricht Bände. Es beweist eindrucksvoll, dass ein würdevolles Lebensende für Schwerkranke ein großes Anliegen und im Interesse aller Menschen ist.“
„Der letzte Lebensabschnitt ist immer eine Ausnahmesituation für alle Beteiligten. Mit dieser Regelung nehmen wir den Betroffenen einen besonderen Leidensdruck und ermöglichen jedem Menschen eine würdevolle Begleitung zu ihrem Lebensende“, so Scheucher-Pichler abschließend.