Es gilt Stallhaltepflicht für Betriebe mit mehr als 350 Tieren. – Foto: Pixabay/9883074
Gesundheit
17.02.2021

Vogelgrippe: 39 Kärntner Gemeinden sind Risikogebiet

Das Gesundheitsministerium erlässt wegen Vogelgrippe-Fällen eine Stallhaltepflicht für Geflügelbetriebe mit über 350 Tieren. In Kärnten gibt es zwar keinen Fall, aber 39 Gemeinden wurden als Risikogebiete deklariert.

Das Positive zuerst: In Kärnten gibt es noch keinen Fall der Vogelgrippe. Doch bei verendeten Wildvögeln in den Bundesländern Niederösterreich, Wien und der Steiermark wurde kürzlich die Geflügelpest registriert. Daher reagiert das Gesundheitsministerium und verschärft jene Präventionsmaßnahmen, die seit Dezember 2020 gelten. Es wurden Risikogebiete ausgewiesen und in diesen gilt ab heute, Mittwoch (17. Februar 2021), die Stallhaltepflicht für Geflügelbetriebe ab 350 Tieren.

Vorsicht ist geboten

Laut Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (Ages) sind die bisher festgestellten Stämme des Vogelgrippe-Virus für den Menschen nicht gefährlich. Sie werden auch nicht über Lebensmittel übertragen. Der zuständige Landesrat Martin Gruber dazu: "In Kärnten ist bislang kein Fall der Vogelgrippe aufgetreten, aber in einem Nachbarbundesland. Daher ist große Vorsicht geboten, um Infektionen in unseren Geflügelbetrieben zu verhindern."

Für Kärnten wurden 39 Gemeinden laut Geflügelpest-Verordnung als Risikogebiete ausgewiesen, nämlich folgende:

  • Stadt Villach
  • Arnoldstein
  • Feistritz an der Gail
  • Ferndorf
  • Finkenstein am Faaker See
  • Fresach
  • Hohenthurn
  • Nötsch im Gailtal
  • Paternion
  • Rosegg
  • St. Jakob im Rosental
  • Stockenboi
  • Treffen am Ossiacher See
  • Velden am Wörther See
  • Weißenstein
  • Wernberg
  • Ossiach
  • Steindorf am Ossiacher See
  • Hermagor-Pressegger See
  • St. Stefan im Gailtal
  • Baldramsdorf
  • Lendorf
  • Spittal an der Drau
  • Ebenthal in Kärnten
  • Feistritz im Rosental
  • Ferlach
  • Grafenstein
  • Köttmannsdorf
  • Ludmannsdorf
  • Maria Rain
  • St. Margareten im Rosental
  • Bleiburg
  • Eberndorf
  • Gallizien
  • Neuhaus
  • Ruden
  • St. Kanzian am Klopeiner See
  • Völkermarkt
  • Lavamünd
Es gilt Stallhaltepflicht für Betriebe mit mehr als 350 Tieren. – Foto: Pixabay/9883074
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