WK-Haberl zu angekündigter Verstärkung der Zoll-Kontrollen
Erst mit Juli soll die 22-Euro-Freigrenze für Online-Sendungen aus EU-Drittstaaten fallen. Dies war ursprünglich schon für 1. Jänner 2021 vorgesehen (mehr dazu unten). Raimund Haberl, Obmann der Wirtschaftskammer-Sparte Handel, ärgert sich. Denn so werden "ausländischen Online-Riesen noch länger ein Steuer-Schlupfloch gewährt". Gerade in Corona-Zeiten sei das bitter.
Doch es gibt für Haberl auch eine positive Neuigkeit: "Die Ankündigung von Finanzminister Gernot Blümel, Kleinsendungen aus EU-Drittstaaten verstärkt durch die Zollbehörden kontrollieren zu lassen, ist ein wichtiges Signal für den Kärntner Handel und überbrückt den Zeitraum bis zum Wegfall der 22-Euro-Freigrenze Mitte des Jahres."
In Kärnten entgehen 15 Millionen Euro
Haberl rechnet vor, dass durch die Freigrenze in der gesamten EU in etwa eine Milliarde Euro an Steuer-Einnahmen jährlich abgeht. "Nach Österreich werden jedes Jahr rund acht Millionen Kleinpakete – Tendenz steigend – mit einem dadurch resultierenden Steuer-Entfall von circa 150 Millionen Euro importiert." Für Kärnten wären es 15 Millionen Euro.
Was ist die 22-Euro-Freigrenze?
Mit 1. Juli 2021 wird die Steuer-Freigrenze für Online-Bestellungen unter einem Wert von 22 Euro abgeschafft. Momentan werden Sendungen bis 22 Euro, die aus Nicht-EU-Ländern kommen, ohne Abgaben zugestellt. Es fällt keine Einfuhr-Umsatzsteuer an. Das ist ein Nachteil für heimische Händler. Vor allem billigen Versandprodukten aus China wird so der Weg geebnet.
